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Eine fairere Finanzierung ist das Ziel
Einseitige Belastung der Prämienzahler beenden
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) will Krankenversicherer und Kantone gleichermassen in die Kostenverantwortung nehmen. Die Verknüpfung von EFAS mit der ärztlichen Zulassungssteuerung ist notwendig, um Kompetenzen und Verantwortung der Kantone in Übereinstimmung zu bringen. Nicht sachgerecht ist dafür die Forderung der Kantone nach Einbezug der Pflegekosten in EFAS.
Eine fairere Finanzierung der medizinischen Leistungen, das strebt die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) an. Konkret sollen die Kantone gegenüber dem heutigen Finanzierungsmodell auch zur Finanzierung des ambulanten Bereichs beitragen. Die finanzielle Mitverantwortung der Kantone an den ambulanten Kosten wäre das Gegenstück zur Kompetenz der Kantone, die ärztlichen Zulassungen zu steuern.
Kantonale Kompetenzen und Verantwortung in Übereinstimmung bringen
Heute müssen die Kantone allfällige Folgekosten aus einer zu wenig konsequenten Steuerung der ärztlichen Zulassungen nicht tragen. Belastet werden ausschliesslich die Prämienzahlerinnen und –zahler. Nur wenn die Kantone an jede ambulante Rechnung mitbezahlen, haben sie erstmals ein ökonomisches Interesse daran, dass mit dem Angebot sparsam umgegangen wird. Das ist heute nicht der Fall, da ambulanten Kosten zu hundert Prozent von den Prämienzahlerrn bezahlt werden. Die Kantone wollen EFAS nur unter der Bedingung des Einbezugs von Pflegeheim- und Spitex-Kosten unterstützen. Heute zahlen die Krankenversicherer bereits 2,8 Milliarden Franken an die Pflegeheime und Spitex. Wenn man das umsetzen möchte, zahlen die Prämienzahler noch mehr als heute und es bedeutet eine Verlagerung von den Steuer- auf die Prämienzahler.
Einbezug der Langzeitpflege in EFAS ist sachfremd
In diesem Zusammenhang ist an die 2011 erreichte Neuregelung der Pflegefinanzierung zu erinnern. Das erklärte Ziel war damals, dass die Krankenversicherung nicht schleichend zur Pflegeversicherung wird. Ohnehin leistet die OKP als Folge der demografischen Veränderung mit mehr älteren Menschen einen immer höheren Beitrag an die Langzeitpflege. Die Langzeit- beziehungsweise Alterspflege ist mit den an die Kantone und Gemeinden übertragenen Verantwortlichkeiten nur bedingt ein Thema der Krankenversicherung. Konkret müssen die Kantone und Gemeinden zuerst ihre Rolle als Restfinanzierer der Pflegekosten vollumfänglich wahrnehmen. Der Einbezug der Pflegekosten in EFAS ist nicht sachgerecht und würde die Errungenschaften der 2011 geschaffenen neuen Pflegefinanzierung in Frage stellen.
Sinnvolle Verknüpfung mit Zulassungssteuerung
Sachgerecht ist dafür die Verknüpfung von EFAS mit der ärztlichen Zulassungssteuerung. Die Zahl der abrechnenden Ärzte hat einen direkten Zusammenhang mit den ambulanten Kosten. Sind die beiden Massnahmen verknüpft, sind die heute bestehenden Fehlanreize, die zu einer einseitigen Mehrbelastung der Prämienzahlerinnen und –zahler führen, ausgeschaltet.