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Richtungsentscheid der SGK-SR zum Gegenentwurf zur Pflegeinitiative
Entscheid im Sinne der Prämienzahler statt teure Sonderlösung
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das hat auch die Coronakrise gezeigt. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege steht deshalb die Finanzierung im Vordergrund. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen: Wenn die Pflegenden ihre Leistungen selbstständig abrechnen wollen, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.
Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig die Pflege innerhalb der Gesundheitsversorgung ist. Der Hauptfokus in der Pflegepolitik muss aus Sicht von santésuisse daher auf der langfristigen Sicherung und Finanzierung der Versorgung liegen. Mit dem Gegenentwurf zur Pflegeinitiative wollte der Nationalrat für die Pflegefachpersonen aber ohne Not einen Sonderstatus schaffen. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat richtigerweise festgestellt, dass eine erweiterte Abrechnungskompetenz der Pflegenden zu ungeplanten Mengenausweitungen führen würde. Mit der Einführung von präzisierenden Vereinbarungen zwischen Pflegenden und Krankenversicherern könnten Mengenausweitungen immerhin eingedämmt werden. Damit schafft die Kommission eine Sicherung gegen unkontrollierbare Mengenausweitungen.
Fokus auf zukünftigen Pflegebedarf
In den kommenden Jahren wird die Zahl älterer Menschen zunehmen und damit wird auch der Bedarf an Pflegeleistungen wachsen. Das wird Mehrkosten in Milliardenhöhe zur Folge haben. Gleichzeitig weist die Schweiz bei internationalen Vergleichen anteilsmässig viele Pflegende aus. Deren Einkommen bewegt sich zudem im guten Schweizer Mittelfeld. Der Fokus der Pflegepolitik muss deshalb auf der langfristigen Sicherung der Versorgung liegen. Dabei muss insbesondere die Finanzierungsfrage gelöst werden. Was den künftigen Bedarf an Pflegeleistungen anbelangt, sollten in erster Linie der Wiedereinstieg in einen Pflegeberuf sowie die Möglichkeiten eines Quereinstiegs erleichtert werden. Das Parlament ist gut beraten, die langfristige Sicherung der Pflege über Partikularinteressen zu stellen.
Forderungen bereits erfüllt
Mit einer Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) den Pflegefachpersonen ab dem 1. Januar 2020 zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Neu dürfen sie ohne schriftliche Zustimmung des behandelnden Arztes den Pflegebedarf von Patientinnen und Patienten selbstständig ermitteln. Damit wären die Forderungen nach zusätzlicher Eigenständigkeit eigentlich bereits heute erfüllt. Für weitergehende Kompetenzen ist auf jeden Fall eine entsprechende Vereinbarung mit den Versicherern vorzusehen. Insgesamt darf festgehalten werden, dass die Schweizer Pflegenden im internationalen Vergleich gut dastehen: Bei der Zahl von Pflegenden pro tausend Einwohner liegt die Schweiz gemäss einer aktuellen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS) europaweit auf den vordersten Plätzen.