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Entwurf zum Aufsichtsgesetz: Nachbesserung nötig!
Der Branchenverband santésuisse begrüsst zwar, dass der Entwurf zum Aufsichtsgesetz keine neue, eigene Behörde vorsieht. Nachbesserungsbedarf besteht aber bei den Kompetenzen der Aufsicht, die in ihrem Umfang weit über das Ziel hinausschiessen und die Bürokratie fördern.
santésuisse begrüsst im Grundsatz die Verstärkung der Aufsicht und die Aufnahme moderner Governance-Regelungen, die für alle Marktteilnehmer Gültigkeit haben. Dadurch werden die Transparenz und Kohärenz im regulierten Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Versicherten in das Krankenversicherungssystem gestärkt.
Erfreulicherweise wurden einige Elemente aus dem Gesetzesentwurf gestrichen oder abgeschwächt, dennoch geht für santésuisse der Entwurf des Bundesrates zum neuen Aufsichtsgesetz zu weit. Das Gesetz enthält zu viele interventionistische Bestimmungen, welche stark in die Geschäftsführung und Verwaltung der Krankenversicherer eingreifen und damit nicht zuletzt einer unnötigen Bürokratisierung Vorschub leisten. So soll das BAG als Aufsichtsbehörde sehr weitgehend in die Prämiengestaltung eingreifen und rückwirkend selbst die Rückerstattung bereits genehmigter Prämien verfügen können. Das kann einerseits einen erheblichen administrativen Mehraufwand verursachen, andererseits verliert das System an Stabilität und Transparenz. Es wird unberechenbarer.
Der Bundesrat ist auf die Kritik an der Errichtung einer eigenständigen Aufsichtsbehörde eingegangen. Damit wird auf eine kostentreibende neue Behördenstruktur verzichtet. Insgesamt sind die Krankenversicherer allerdings nach wie vor der Auffassung, dass Massnahmen zur Stärkung der Aufsicht im Krankenversicherungsgesetz (KVG) selber vorgenommen werden könnten und kein weiteres, neues Gesetz notwendig ist.
Auskünfte:
Silvia Schütz
Mediensprecherin
Tel. 032 625 41 53 / 078 603 57 80
silvia.schuetz@santesuisse.ch
Diese Medienmitteilung können Sie im Internet abrufen unter: www.santesuisse.ch