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Fall Supra: saubere Trennung von Grund- und Zusatzversicherung
Der Konkurs der Zusatzversicherung von Supra hat keine Auswirkungen auf die Grundversicherten von Assura und Supra. Dies hat Bundesrat Alain Berset diese Woche im Rahmen der Fragestunde des Nationalrates ausgeführt. Das Beispiel Supra zeigt, dass die juristische Trennung von Grund-und Zusatzversicherung funktioniert. Die Idee des Bundesrates, der jüngsten Einheitskassen-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der eine Trennung von Grund- und Zusatzversicherung vorsieht, ist gerade mit Blick auf den «Fall Supra» kontraproduktiv. Ebenso ist die im Entwurf für ein Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz vorgesehene Gruppenaufsicht unnötig.
santésuisse bedauert den Konkurs der Supra Assurance SA und die damit zusammenhängende Unbill für die betroffenen Zusatzversicherten. Gleichzeitig zeigt der Fall Supra, dass die betroffenen Zusatzversicherten weiterhin ihre gewohnte Versicherungsdeckung haben. Zudem ist die Grundversicherung von Supra vom Konkurs der Zusatzversicherungsgesellschaft von Supra nicht betroffen.
Trennung funktioniert
Die in den Konkurs gegangene Supra Assurance SA war eine Aktiengesellschaft, die ausschliesslich in der Zusatzversicherung tätig war. Es seien weder Gelder von der Grundversicherung in die Zusatzversicherung geflossen, noch umgekehrt. Dies erklärte Gesundheitsminister Alain Berset während der Fragestunde des Nationalrates. Es hätten keine finanziellen Verbindungen der Zusatzversicherung Supra Assurance SA zu den beiden in der Grundversicherung tätigen Stiftungen Supra und Assura bestanden. Deshalb hätten weder die Grundversicherung als Ganzes noch die Grundversicherten von Supra und Assura finanzielle Folgen des Konkurses der Zusatzversicherung Supra zu befürchten.
Gute Reserven schützen die Versicherten
Die Grundversicherten sind überdies geschützt, weil beide Krankenversicherer über gute Reserven in der Grundversicherung verfügen. Diese dienen der Sicherheit der Versicherten und sind dafür da, die Insolvenz von Versicherungen zu verhindern. Sie kommen zudem allen Versicherten
zugute, denn in der Grundversicherung dürfen die Krankenversicherer keinen Gewinn machen. Insofern zeigt der Fall Supra, wie wichtig ausreichend dotierte Reserven sind. Gruppenaufsicht schiesst über das Ziel hinaus Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhält als Aufsichtsbehörde des Bundes alle relevanten Informationen über KVG-Versicherer. Deshalb ist keine Gruppenaufsicht des BAG über die Grund- und Zusatzversicherung nötig, wie sie der Entwurf für ein Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz vorsieht.
Auskunft erteilt:
Silvia Schütz, Mediensprecherin, Telefon 032 625 41 53 / 078 603 57 80,
silvia.schuetz@santesuisse.ch