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Weitere Etappe für ambulante Pauschalen
Flächendeckende ambulante Pauschalen auf der Zielgeraden
Erstmals haben die Partner H+, santésuisse und FMCH ihr Tarifwerk mit ambulanten Pauschalen gegenüber den Tarifpartnern vorgestellt. Schon bald kann im ambulanten Spitalbereich eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70% oder höher. Die Einreichung des Tarifwerks beim Bundesrat soll gemäss einem von allen Tarifpartnern unterzeichneten Letter of intent bis Ende Jahr erfolgen. Die neuen ambulanten Pauschalen wurden im Rahmen der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» von H+, santésuisse und FMCH entwickelt.
Die Einführung von flächendeckenden ambulanten Pauschaltarifen ist einen wichtigen Schritt näher gerückt. Die solutions tarifaires suisses sa mit den Partnern H+, santésuisse und FMCH hat ihr auf ambulanten Pauschalen beruhendes Tarifwerk den Tarifpartnern vorgestellt und sie eingeladen, im Projekt mitzumachen. Damit führen die Tarifpartner die Zusammenarbeit über den ambulanten Tarif der Zukunft konstruktiv weiter.
Wille von Bundesrat und Parlament umgesetzt
Mit einem Letter of intent haben sich sämtliche Tarifpartner im Frühjahr verpflichtet, dem Bundesrat bis Ende Jahr ein umfassendes Tarifwerk zu unterbreiten. Im Sommer hat das Parlament beim ambulanten Tarifwesen eine KVG-Änderung beschlossen. So sollen ambulante Pauschalen wo immer möglich den Einzelleistungstarif ersetzen. Ebenfalls sollen der Einzelleistungstarif und ambulante Pauschalen von allen Tarifpartnern unter dem Dach einer nationalen Tariforganisation weiterentwickelt werden. Vertreter der Spitäler, der Ärzteschaft und der Krankenversicherer haben in den vergangenen Monaten den neuen ambulanten Tarif der Zukunft für die pauschalierte Abrechnung von häufig durchgeführten und standardisierbaren Untersuchungen und Behandlungen erarbeitet. Ziel ist es, ein Maximum aller ambulanten Untersuchungen und Behandlungen pauschal abrechnen zu können. Der neue Tarif löst zahlreiche Elemente des veralteten Einzelleistungstarifs TARMED ab, und schafft damit die Möglichkeit, einige der von der Genehmigungsbehörde konstatierten Mängel des TARDOC zu beheben.
Pauschalen: gleiche Leistung, gleiche Vergütung
Mit ambulanten Pauschalen werden gleiche Operationen, gleiche medizinische Abklärungen und gleiche Interventionen pauschal und damit immer gleich vergütet. Neu dienen reelle Kosten- und Leistungsdaten der Leistungserbringer als Basis, wie dies bereits bei den stationären Pauschalen (SwissDRG) der Fall ist. Dies ist ein Novum, da bis anhin noch kein Einzelleistungstarif auf reellen Kosten- und Leistungsdaten aufgebaut wurde. Für die Ärztinnen und Ärzte sowie die Spitäler ist mit ambulanten Pauschalen eine transparente und faire Vergütung garantiert, gleichzeitig werden die bekannten Fehlanreize des heutigen Einzelleistungstarifs minimiert. Im Gegensatz zum Einzelleistungstarif, der sämtliche Untersuchungen und Behandlungen in einem hohen Detaillierungsgrad umfasst, werden mit ambulanten Pauschalen die operativen Eingriffe und aufwendige Untersuchungen und Behandlungen auf einfache und klar verständliche Weise abgegolten.
Hoher Anteil von Pauschalen in Spitälern
Mit diesen Leistungspaketen kann im ambulanten Spitalbereich schon bald eine Mehrheit der Leistungen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70% oder höher. Pauschalen tragen dazu bei, das Kostenwachstum zu dämpfen. Das haben die Pauschalen im stationären Spitalbereich deutlich gezeigt. Davon profitieren die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler direkt.