Details
Gesundheitskommission des Nationalrats zur Qualitätsvorlage des Bundesrates
santésuisse begrüsst den heutigen Grundsatzentscheid der nationalrätlichen Gesundheitskommission, die Qualitätsvorlage des Bundesrates seriös zu diskutieren und wenn nötig auch Änderungen vorzunehmen. Eintreten auf die Qualitätsvorlage ist eine wichtige Voraussetzung, damit sich das schweizerische Gesundheitssystem rasch weiterentwickelt. Heute gibt es zu viele unnötige oder in ihrer Wirkung umstrittene Behandlungen, die auch zu physischen, psychischen und finanziellen Belastungen der Patienten führen. Die überflüssigen Leistungen belasten zudem die Krankenversicherung massiv.
santésuisse empfiehlt seit Monaten, auf die bundesrätliche Vorlage «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» einzutreten und den Entwurf in wesentlichen Punkten zu überarbeiten. Nichteintreten würde Stillstand bedeuten, womit man Gefahr liefe, dass die Schwachstellen unseres Gesundheitssystems vom Gesetzgeber nicht zügig behoben werden.
Qualitätsarbeit durchsetzen
Die Qualitätsarbeit der Leistungserbringer ist seit 1996 im Krankenversicherungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung verankert (Art. 58 KVG und Art. 77 KVV). Das dazu vorgesehene Schiedsgericht kann aber bei Verletzung der Anforderungen nicht angerufen werden, weil im ambulanten Bereich die Grundlagen komplett fehlen, um die Behandlungen eines Spitals oder eines Arztes zu beurteilen (Art. KVG 59 und 89). Dies deshalb, weil die Leistungserbringer bzw. Ärzte seit Jahren diesbezügliche Vereinbarungen mit den Krankenversicherern auf die lange Bank schieben, was letztlich einer Verweigerung gleichkommt. Es ist Sache des Gesetzgebers, nun optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Durchsetzung der Qualitätssicherung und -messung durch die Leistungserbringer sicherstellen. In diesem Punkt weist die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates erhebliche Lücken auf.
Bestehende Organisationen einbinden
Im stationären Bereich unternehmen die Tarifpartner und diverse Organisationen wertvolle Qualitätsanstrengungen. Vergleichende Qualität wird mit entsprechenden Indikatoren bereits ausgewiesen. Auf diesen Arbeiten und Erfahrungen soll aufgebaut werden, das Rad muss nicht neu erfunden werden. Ausserdem darf die Finanzierung der übergeordneten Qualitätsarbeit nicht einseitig zu Lasten der Prämienzahler erfolgen. In den Tarifen ist die Qualität im Preis inbegriffen und dies wird auch in Zukunft so sein.