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ste Zeit für einen Systemwechsel
Gleicher Wirkstoff, gleiche Herkunft – grosser Preisunterschied
Während sich im benachbarten Ausland das Referenzpreissystem für Generika seit Jahren bewährt, wehren sich die Hersteller in der Schweiz dagegen. Gerade die Coronakrise zeigt, dass überhöhte Preise Lieferengpässe bei einzelnen Produkten nicht verhindern können. Einen besseren Schutz als überhöhte Preise bieten dagegen Pflichtlager.
Die Einführung eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel ist ein zentrales Element im Kostendämpfungspaket des Bundesrates. Mit dem Systemwechsel hin zur wirkstoffbasierten Vergütung könnte sich die Schweiz von einem teuren Sonderfall verabschieden, der Jahr für Jahr Zusatzkosten ohne jeglichen Mehrwert generiert. Ob Deutschland, Österreich oder die Schweiz – westliche Länder beziehen Generika in der Regel aus denselben Herstellerländer, nämlich aus China oder Indien. Die Coronakrise zeigt, dass die überhöhten Preise gerade nicht dazu führen, dass die Schweiz bevorzugt behandelt wird. Mit einem Generika-Anteil von gerade einmal 23 Prozent ist gemäss Daten der OECD von 2016 unser Land das Schlusslicht im europäischen Vergleich. In Deutschland und Grossbritannien liegt dieser bei über 80 Prozent. Gleichzeitig kosten die Generika in der Schweiz im Durchschnitt doppelt so viel wie im vergleichbaren Ausland. Dies obwohl die Medikamente am gleichen Ort produziert werden. Dieser Schweizer Sonderfall kommt die Prämienzahler teuer zu stehen. Mit einer Angleichung des Preisniveaus für Generika an den europäischen Durchschnitt könnten jedes Jahr mehrere hundert Millionen Franken eingespart werden.
Keine Qualitätseinbussen
Für viele patentabgelaufene Arzneimittel stehen längst gleichwertige Generika zur Verfügung. So ist beispielsweise der schmerzlindernde Wirkstoff Paracetamol sowohl im teuren «Dafalgan» wie auch in wesentlich kostengünstigeren Medikamenten enthalten. Ersetzte man die mit Abstand am häufigsten verkaufte Packung «Dafalgan» (1g/100 Stück) beispielsweise konsequent mit «Paracetamol Sandoz» (1g/100 Stück), liessen sich für diese Wirkstoffgruppe pro Jahr sieben Millionen Franken einsparen, ohne Qualitätseinbussen.
Periodische Anpassung der Referenzpreise
Dementsprechend hat der Bundesrat in das erste Kostendämpfungspaket die Einführung von Referenzpreisen für patentabgelaufene Arzneimittel und deren Generika aufgenommen. Beim Referenzpreissystem werden die Medikamente mit demselben Wirkstoff oder derselben Wirkstoffkombination in eine Gruppe eingeteilt. Pro Gruppe legt die zuständige Behörde einen Preis fest – den Referenzpreis – der durch die Krankenversicherer zu vergüten ist. Dieser orientiert sich in der Regel an den günstigsten Generika und wird periodisch den Marktgegebenheiten angepasst. Entscheidet sich der Pa-tient für ein teureres Arzneimittel, muss er die Differenz zum Referenzpreis selber bezahlen. Ist hingegen aus medizinischen Gründen die Abgabe eines Originalmedikamentes erforderlich, wird dieses auch weiterhin durch die Grundversicherung vergütet. Der Bundesrat hat zwei Modelle für die Berechnung des Referenzpreises vorgeschlagen. Im ersten Modell erfolgt die Preisfindung mittels eines Auslandpreisvergleichs und Preisabschlags. Um mehr Wettbewerb zwischen den Zulassungsinhabern zu schaffen, bevorzugt santésuisse die zweite Variante, die auch ein Meldesystem der Preise vorsieht.
Widerstand der Generika-Hersteller
Vehement gegen die Einführung des Referenzpreissystems wehrt sich die Pharmaindustrie. Für sie ist ein Systemwechsel auf wirkstoffbasierte Festbeträge eine unzulässige Vereinfachung, unter der die Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten leiden würde. Die Rede ist von einer «unsozialen Zweiklassenmedizin». Dabei wird ausser Acht gelassen, dass Generika punkto Qualität dem Original entsprechen und die hohen Zulassungshürden von «Swissmedic» nehmen müssen. Dass bei einem Einsparpotenzial von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr auch spürbare Umsatzeinbussen zu verzeichnen wären, dürfte aller-dings der Hauptgrund für die Verhinderung dieser längst fälligen Reform sein.
Hohe Preise sind keine Garantie für Versorgungssicherheit
Die aktuelle Coronakrise zeigt, dass die hohen Preise, die in der Schweiz bezahlt werden müssen, in einer Krise nicht vor punktuellen Engpässen schützen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Lagerbestände angemessen ausgestattet werden. Zudem sind für eine Situation wie die aktuelle Coronakrise, spezielle Massnahmen zu ergreifen, beispielsweise um Hamsterkäufe zu verhindern.
Referenzpreise international bewährt
Mit dem Systemwechsel würde die Schweiz keineswegs Neuland betreten, sondern dem Beispiel von mehr als zwanzig europäischen Ländern folgen, in denen sich die wirkstoffbasierte Vergütung für patentabgelaufene Arzneimittel und deren Generika seit Jahren bewährt. Ob und wann die Schweiz nachzieht, entscheidet das Parlament im Rahmen der Diskussion rund um das erste Kosteneindämmungspaket des Bundesrats. Der Systemwechsel bedingt eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes.