Details
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über ambulante Pauschalen
Jetzt ambulante Pauschaltarife rasch einführen
Mit dem klärenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist der Weg frei für die rasche Einführung von Pauschaltarifen in der ambulanten Versorgung. Als nächster Schritt ist die gemeinsame Entwicklung einer zukunftsgerichteten ambulanten Tarifstruktur durch die Tarifpartner anzustreben. Pauschaltarife verbessern die Transparenz für die Versicherten und die Versicherer. Durch die Verknüpfung der ambulanten Pauschalen mit qualitätssichernden Massnahmen können überflüssige Leistungen verhindert und Kosten vermieden werden.
santésuisse und der Dachverband der chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften FMCH begrüssen, dass das Bundesverwaltungsgericht Klarheit geschaffen hat für die Genehmigung von ambulanten Pauschalen. Damit ist der Weg frei zur raschen Genehmigung der in mehreren Kantonen blockierten Tarifverträge für ambulante Pauschalen im Bereich der Augenheilkunde sowie der weiteren in der Zwischenzeit erarbeiteten Fachbereiche.
Bereits anfangs 2018 haben die Tarifpartner santésuisse und die FMCH eine Vereinbarung betreffend die gemeinsame Entwicklung, Prüfung und Anwendung von Pauschaltarifen für ambulante operative Eingriffe auf kantonaler Ebene getroffen. Ein erstes Paket dieser ambulanten Leistungspauschalen wurde für den Fachbereich Augenchirurgie entwickelt und den zuständigen kantonalen Behörden zur Genehmigung vorgelegt. Nach Klärung der Genehmigungskompetenz können nun weitere Leistungspauschalen in zusätzlichen chirurgischen und interventionellen Spezialgebieten zur Genehmigung eingereicht werden.
Vorteilhafte ambulante Pauschalen für Ärztinnen und Ärzte, Krankenversicherer und Prämienzahler
Gegenüber ambulanten Einzelleistungstarifen für Ärztinnen und Ärzte bieten Pauschalen viele Vorzüge: sie vereinfachen die Rechnungsstellung und -kontrolle, erhöhen die Transparenz und korrigieren Fehlanreize, die zu einer Überversorgung führen können. Durch die Verknüpfung der Pauschalen mit qualitätssichernden Massnahmen, wie dies santésuisse und FMCH vorsehen, können Überflüssige Leistungen verhindert werden. Der Bundesrat teilt diese Auffassung. Deshalb will er ambulante Pauschaltarife als Teil des ersten Pakets von Kostendämpfungsmassanahmen fördern.
Entwicklung einer zukunftsgerichteten ambulanten Tarifstruktur
santésuisse hat sich immer für eine konstruktive Zusammenarbeit der Tarifpartner in der Entwicklung von zukunftsgerichteten Tarifsystemen ausgesprochen. Nach dem Grundsatzentscheid zur Genehmigung von Pauschalen müssen die bisher geleisteten Vorarbeiten von FMCH und santésuisse mit allen Tarifpartnern intensiv fortgeführt werden.
Ansprechpartner
Dokumente
Weiterführende Informationen
Die FMCH ist der Dachverband von 20 chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und drei Berufsverbänden mit rund 10’000 Ärztinnen und Ärzten.