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Bundesrat lehnt übereilte Einführung eines neuen Einzelleistungstarifs ab
Jetzt gemeinsam den Tarif der Zukunft gestalten
Der Bundesrat handelt konsequent, indem er den in seiner aktuellen Form mit grundlegenden Mängeln behafteten Vorschlag eines neuen ambulanten Einzelleistungstarifs ablehnt. Das Parlament hat in der Sommersession den Weg vorgezeichnet: Mit dem Entscheid, ambulante Pauschalen mit Vorrangstellung und ein nationales Tarifbüro gesetzlich zu verankern, hat es die Grundlage für den künftigen ambulanten Tarif festgelegt. Jetzt sind alle Tarifpartner gefordert, den Tarif der Zukunft gemeinsam zu entwickeln. Der heutige Bundesratsentscheid stützt dieses Vorgehen. santésuisse bietet weiterhin Hand für Lösungen, die gemeinsam und im Sinne der Patientinnen und der Prämienzahler erarbeitet werden.
Nach dem verantwortungsvollen Entscheid des Bundesrates sind nun alle Tarifpartner aufgefordert, den Tarif der Zukunft gemeinsam und konstruktiv zu erarbeiten. Weil der Bundesrat nicht bereit war, ein einzelnes Tarifprojekt zu bevorteilen, besteht nun die historische Chance, für die nächsten Jahre einen Tarif zu entwickeln, der einfach und transparent funktioniert. Gerade dank den wichtigen ambulanten Pauschalen besteht damit die Aussicht, einen Tarif entwickeln zu können, der eine effiziente Leistungserbringung fördert und damit die Kostenentwicklung dämpft.
Bundesrat lässt keine Experimente mit Prämienzahlern zu
Der vom Bundesrat abgelehnte Tarifvorschlag weist in seiner aktuellen Form grundlegende Mängel auf: Der zur Diskussion stehende neue Einzelleistungstarif ist kompliziert und intransparent ausgestaltet. Er bietet wenig Anreiz zur wirtschaftlichen Leistungserbringung. Zudem wäre die Gefahr gross, dass mit diesem Tarif die Kosten und damit die Prämien weiter angestiegen wären.
Parlamentsentscheid jetzt umsetzen
Die einseitige, vorzeige Einführung eines einzelnen Tarifelements hätte die gemeinsame Zusammenarbeit am Tarif der Zukunft stark erschwert. Nun können alle Tarifpartner gemeinsam ihre Kompetenzen gebündelt einbringen. Das Ziel aller Partner muss sein, ein Tarifwerk zu erarbeiten, das das hohe Niveau des schweizerischen Gesundheitswesens langfristig sichert. Sämtliche Tarifpartner sind deshalb aufgerufen, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die es erlauben, dieses Ziel im Sinne der Patientinnen und Patienten, der Ärzteschaft, der Spitäler und der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu erreichen. Gleichzeitig kann damit die jahrelange Blockade im ambulanten Tarifwesen endlich überwunden werden.
Um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu entwickeln, haben sich alle Tarifpartner schriftlich verpflichtet, die verschiedenen Tarifwerke gemeinsam weiterzuentwickeln. Es hätte dieser Logik widersprochen, jetzt bereits einen neuen Einzelleistungstarif zu genehmigen, zumal der vorliegende Vorschlag einer substanziellen Überarbeitung bedarf. Erst wenn ein neuer Tarif von einer klaren Mehrheit der Leistungserbringer und Versicherer mitgetragen wird, ist ein solcher genehmigungsfähig.