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28.02.2020

Neuregelung der Ärztezulassung ohne kostendämpfende Wirkung

«Kantönligeist» grösster Kostentreiber

Nach den mehrmaligen gescheiterten Anläufen für einen Neuanfang bei der Steuerung der Ärztedichte herrscht Uneinigkeit über die Umsetzung. Während die Entscheide des Nationalrats eine wirksame Umsetzung in Aussicht stellten, will der Ständerat die Kantone nicht zu griffigen und verbindlichen Massnahmen verpflichten.

Zu viele Ärzte kosten zu viel. Darüber sind sich Politik, Kantone und Versicherer weitgehend einig. In der insgesamt überversorgten Schweiz bedeuten mehr Ärzte nicht automatisch bessere Gesundheit, sondern vor allem mehr überflüssige Behandlungen und mehr unnötige Kosten.

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, das Überangebot einzudämmen: Der bisherige staatliche Weg mit der Zulassungssteuerung durch die Kantone oder die noch nicht erprobte Lockerung des Vertragszwangs wie es andere Länder handhaben. und wie es auch die Schweiz in der Unfallversicherung kennt.

Mutlose Lösung des Ständerates treibt Kosten an

Das Parlament ist daran, sich für die bisherige Lösung durch die Kantone zu entscheiden die die ganze Entscheidkompetenz bei den Kantonen belässt, was zu akzeptieren ist. Inakzeptabel sind Rahmenbedingungen der «staatlichen Lösung», wie sie der Ständerat anstrebt: Weder werden die Kantone verpflichtet, sich an den Kostenfolgen ihrer Zulassungspolitik zu beteiligen, noch müssen sie einschreiten, wenn die Kosten bei einer Facharztgruppe aus  dem Ruder laufen, noch gibt es ein Beschwerderecht für die Krankenversicherer oder Patientenorganisationen, um Versäumnisse der Kantone bei der Umsetzung des Gesetzes, die zu Lasten der Prämienzahler gehen, von einem Gericht beurteilen zu lassen.

Für eine effektive Kostenkontrolle ist indessen entscheidend, dass die Kantone keine Ärzte zulassen, die für die Behandlung der Patientinnen und  Patienten nicht benötigt werden. Die verlässliche Einschränkung der Anzahl Ärztinnen und Ärzte mit eigenen Arztpraxen oder in den Spitälern ist die wirkungsvollste Methode, um das übermässige Kostenwachstum und damit auch die ständig steigende Belastung für die Prämienzahlerinnen und –zahler zu bremsen.

Unbefriedigende Umsetzung ist absehbar

Mit den vom Ständerat definierten, wenig verbindlichen Vorgaben an die Kantone ist absehbar, dass die Steuerung der Ärztedichte auch in Zukunft von  den Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Wie heute wäre die Umsetzung widersprüchlich, lückenhaft und würde im schlechtesten Fall gar nicht umgesetzt. Während die Expertengruppe Kostendämpfung im August 2017 die Interessenkonflikte der Kantone angehen wollte, haben Bundesrat und  Parlament zum Vornherein kapituliert. Dies obwohl für die Krankenversicherung und damit auch für deren Kosten und langfristige Finanzierung der Bund zuständig ist. Die Kantone sind für die Versorgung zuständig, sprich für die schweizweite Über- und Fehlversorgung zu Lasten der Prämien- und  Steuerzahler. Damit dürften die Prämien- und Steuerzahler weiterhin die «Dummen» bleiben, welche die finanziellen Folgen des unkoordinierten  Kantönligeistes berappen müssen.

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