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14.04.2021

Kanton Freiburg: Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Sozialhilfegesetzes (SHG)

santésuisse unterstützt die Ausführungen im neuen Sozialhilfegesetz, welche einen direkten Bezug zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben. Eine gute Gesundheitsversorgung ist ein Grundbedürfnis der Bevölkerung. In diesem Sinn begrüsst santésuisse, dass nicht nur die Krankenkassenprämien, sondern auch die Kostenbeteiligung als eigenständig anerkannte Ausgabe für die Bemessung der materiellen Grundsicherung berücksichtigt wird.

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