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15.05.2020
Kanton Nidwalden: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum KVG (kKVG)
santésuisse begrüsst weitgehend die Teilrevision des kantonalen Einführungsgesetzes zum KVG. Die Einführung von Referenztaxen für die Finanzierung der Restkosten kann zu Mehrkosten für die ausserkantonal versorgte Person führen. Diese Anpassung behindert tendenziell den interkantonalen Wettbewerb unter den Pflegeheimen. santésuisse empfiehlt deshalb, die bestehende Finanzierung gemäss Art. 28e Abs. 1-4 kKVG beizubehalten.