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03.04.2020

Kanton Thurgau: santésuisse nimmt kritisch Stellung zur Revision des Gesetzes über die Krankenversicherung (TG KVG)

santésuisse begrüsst, dass der Kanton Thurgau die bundesrechtlichen Vorgaben zur Prämienverbilligung umsetzt. Kritisch steht santésuisse der beabsichtigten Weiterführung der Liste säumiger Prämienzahler gegenüber. Wir erachten es als stossend, auch Kinder auf der Liste der säumigen Prämienzahler zu erfassen und daher nur in Notfällen medizinisch zu versorgen. Auch beurteilt santésuisse die Absicht als problematisch, abschliessend zu definieren, wann es sich um einen Notfall handelt.

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