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Prämiengelder gehören den Versicherten
Klare Zuständigkeiten
Klare Zuständigkeiten Prämiengelder gehören den VersichertenWie hoch die soziale Krankenversicherung letztlich mit den Kosten der Coronakrise belastet sein wird, kann heute noch nicht abgeschätzt werden. Die Forderung, dass die Krankenversicherer Lockdown-bedingte Spitaldefizite mitdecken sollen, ist unverantwortlich und widerspricht dem Epidemiengesetz.
Die Zahlen machen Hoffnung: Die täglich gemelde-ten Ansteckungsfälle sind stark zurückgegangen. Die Anstrengungen zur Verhinderung der weiteren epidemischen Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz scheinen zu greifen. Offen bleibt vorerst, wie sich die Gesundheitskosten im Zuge der Coronakrise weiter entwickeln werden. Der Forderung, dass neben dem Bund auch die Krankenversicherer sich an den Lockdown-bedingten Einnahmeausfällen der Spitäler beteiligen müssten, ist deshalb gefährlich. Die Prämiengelder stehen jenen zu, die sie bezahlt haben: Den Prämienzahlern. Werden diese Gelder zweckentfremdet, würde sich das früher oder später schmerzhaft auf die Prämienlast auswirken. Die Krankenversicherer haben zu Beginn der Krise rasch reagiert und dafür gesorgt, dass die Kostengutsprachen stets erfolgten. Und sie haben sich dafür eingesetzt, dass die Tarife auf die aktuelle Krisensituation angepasst wurden. So konnten die Leistungen auch in der ausserordentlichen Lage vergütet werden. Mit den Reserven lassen sich zudem allfällige Mehrkosten decken, ohne dass die Prämien deswegen erhöht werden müssen. Die Krankenversicherer werden auch in Zukunft gefordert sein, beispielsweise, wenn es darum geht, ein nationales Impfprogramm gemeinsam mit andern Akteuren zu finanzieren.
Verantwortung liegt beim Bund
Wenn es eine nationale Finanzierung von Spitaldefiziten geben soll, müsste ja im gleichen Zuge eine nationale Spitalplanung eingeführt werden. Ansonsten würden nach dem Giesskannenprinzip alle Defizite gedeckt und als Folge davon blieben Strukturen erhalten – ohne Rücksicht auf Effizienz- und Nutzenkriterien. Für derartige Defizite stehen in Übereinstimmung mit dem Epidemiengesetz Bund und Kantone in der Verantwortung.