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Engagement der Krankenversicherer
Konstruktive Lösungen in der Krise
Überstanden ist die Coronakrise noch nicht – aber es mehren sich die positiven Anzeichen. Die Zahl der Neuansteckungen in der Schweiz ist seit Wochen auf tiefem Niveau und die Zahl der Todesfälle, die auf eine Erkrankung mit dem Virus zurückzuführen sind, ist rückläufig. Das Gesundheitswesen hat den besonderen Herausforderungen bisher Stand gehalten, was gerade in einer Krisenzeit von grosser Bedeutung ist. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten die Krankenversicherer: «Sie konnten ihre Notfalldispositive rasch hochfahren und zeigen, dass sie auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig sind», sagt Christoph Kilchenmann, Leiter Grundlagen bei santésuisse.
Immer für die Kunden da
Wichtig für die Patientinnen und Patienten: Der Kontakt zu ihren Krankenversicherern blieb auch während der Krisenzeit stets gewährleistet.Mehr noch: Um die Versichertenin dieser schwierigen Zeit optimal zu unterstützen, wurden Kostengutsprachen so rasch wie möglich erteilt und Leistungen umgehend vergütet. Ihre tägliche Arbeit haben die Mitarbeitenden ab Mitte März vermehrt im Homeoffice erledigt, statt persönlich, durften sie ihre Kunden nur noch telefonisch, per Video oder Mail kontaktieren. Im Mai öffneten die Krankenversicherer ihre Agenturen schrittweise und unter Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen wieder. Die lange Zeit im Heimbetrieb war für die Versicherer in mancherlei Hinsicht anspruchsvoll – technisch, organisatorisch aber auch aus Gründen des Datenschutzes. «Gerade bei der Arbeit zu Hause ist es wichtig, dass sensible Patientendaten geschützt bleiben und nicht in falsche Hände geraten», sagt Kilchenmann.
Konstruktiver Dialog bei Versicherungsfragen
Ihren Beitrag leisten die Krankenversicherer auch auf politischer Ebene. Seit Beginn der Krise engagiert sich santésuisse im Corona- Bord, das vom Bundesamt für Gesundheit ins Leben gerufen wurde. Gemeinsam mit Vertretern der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) und des Verbandes Curafutura hat santésuisse in den letzten Wochen Antworten auf wichtige Versicherungsfragen gesucht und in einem konstruktiven Dialog auch gefunden. «Die Zusammenarbeit in diesem Gremium funktioniert sehr gut», lobt Christoph Kilchenmann. «In kurzer Zeit konnten wir Hand bieten zu konstruktiven Lösungen zu Gunsten der Prämienzahler.»
Klare Regelung für Leistungen auf Distanz
Ein zentrales Thema: die Vergütung von Videokonsultationen. Gestützt auf die Empfehlungen des Corona-Bords hat der Bund am 6. April 2020 ein Faktenblatt zur Kostenübernahme von ambulanten Leistungen auf räumliche Distanz erlassen. Die wichtigsten Punkte:
- Fachärzte dürfen Konsultationen per Telefon oder Video in der Länge von zwanzig Minuten pro Sitzung und Tag verrechnen, in Ausnahmefällen sogar dreissig Minuten. Als solche gelten Personen unter sechs und über 75 Jahren sowie Personen mit erhöhtem Behandlungsbedarf.
- Psychiatrische Behandlungen: Deutlich erhöht wurden die Behandlungszeiten für psychiatrische Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen. Auch hier dürfen Fern-Konsultation von zwanzig Minuten pro Sitzung und Tag verrechnet werden – in Ausnahmefällen sogar vierzig Minuten.
- Weitere Leistungserbringer: Erweiterte Behandlungszeiten gelten auch für Psychotherapien, die von Psychologen auf ärztliche Anordnung hin ausgeführt werden. Zusätzlich hat das BAG für andere Leistungserbringer, namentlich für Physio- und Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Ernährungsberaterinnen Empfehlungen für die Tarifanwendung von Konsultationen abgegeben, die über Telefon oder Video durchgeführt werden.
Coronatests: Versicherer leisten ihren Beitrag
Eine rasche und vernünftige Lösung haben die Akteure des Gesundheitswesens auch bei den Diagnostiktests gefunden. Anfang März konnte die Vergütungspflicht wie folgt geregelt werden:
- Die Grundversicherung übernahm die Analysekosten für symptomatische Patienten mit schweren Symptomen oder erhöhtem Komplikationsrisiko. Die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) blieb wie bei allen anderen Krankheiten geschuldet.
- Die Kantone zahlten die Analysekosten, wenn der Kantonsarzt die Analyse bei einer beschwerdefreien Person verordnet hatte.
- Versicherte Personen mussten die Kosten vollumfänglich selber tragen, wenn weder eine medizinische noch eine öffentliche gesundheitliche Notwendigkeit für die Analyse bestand.
Die Krankenversicherer übernahmen somit einen grossen Teil der Analysekosten, die aufgrund der Coronakrise entstanden und ärztlich angeordnet werden mussten.
Seit dem 25. Juni gilt nun eine neue Regelung: Seither übernimmt der Bund die Kosten für Coronatests. Er will damit erreichen, dass in der Schweiz möglichst viele Tests durchgeführt werden, die aus Gründen der Gesundheitsvorsorge sinnvoll sind. Diese Massnahme erlaube es, „rasch auf einen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können“, schreibt das Bundesamt für Gesundheit in einer Mitteilung. Für die Tests – inklusive der Konsultation beim Arzt und weitere Kosten – bezahlt der Bund eine pauschale Vergütung von 169 Franken. Die Krankenversicherer leisten auch hier einen wichtigen Beitrag, denn die ganze Rechnungsabwicklung erfolgt über sie. Die Krankenversicherer sind gefordert, ihre Systeme derart anzupassen, dass die Umstellung reibungslos funktioniert, so dass Ärzte, Spitäler und Laboratorien auch künftig fristgerecht für ihren Aufwand eine Entschädigung erhalten. Bund und Kantone werden so von den damit verbundenen administrativen Auswendungen entlastet.
„Impfstoff wäre ein Segen“
Für die Prämienzahler wird sich santésuisse auch dann engagieren, wenn hoffentlich schon bald ein Impfstoff gegen das Coronavirus zur Verfügung stehen sollte. In diesem Fall wird es wichtig sein, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen und den Krankenversicherern möglichst rasch ein nationales Impfprogramm startet. „Ein Impfstoff wäre für alle ein Segen“, sagt Christoph Kilchenmann. Oder, anders gesagt: Ein weiteres positives Zeichen auf dem Weg zurück zur Normalität - in der ganzen Schweiz und speziell im schwer geprüften Gesundheitswesen. SSG
Finanzierung der Coronatests ist gesichert: Einen grossen Teil der bisherigen Kosten haben die Krankenversicherer übernommen, neu bezahlt der Bund.