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Tarifeingriff des Bundesrates
Krankenversicherer warnen vor falschen Erwartungen
santésuisse begrüsst im Grundsatz den Eingriff des Bundesrates bei den ambulanten Arzttarifen. Kritisch beurteilt santésuisse die Forderung des Bundesrates, wonach die Tarifsenkungen von den Krankenversicherern bereits für die Prämien 2018 berücksichtigt werden müssen. Das ist ökonomisch ein falscher Ansatz. Zuerst müssen tatsächlich Kosteneinsparungen ersichtlich sein, dann erst dürfen die Prämien sinken.
Es ist ein anerkannter Grundsatz, dass die Prämien den Kosten folgen. Sollte der Einspareffekt im Umfang von 470 Millionen Franken tiefer ausfallen, würde im Folgejahr 2019 ein schmerzhafter Prämiensprung drohen. Mit seinem Eingreifen hat der Bundesrat Klarheit für die ab 2018 geltenden ambulanten Arzttarife und die Voraussetzungen für langfristige Kosteneinsparungen geschaffen. Kritisch beurteilt santésuisse die Forderung des Bundesrates, dass die Krankenversicherer in ihren Prämien für das Jahr 2018 bereits eine Senkung der Prämien um 1,5 Prozent berücksichtigen müssten.
In welchem Umfang die Tarifsenkungen sich in den Leistungskosten bei den Ärzten und Spitälern niederschlagen, kann heute nicht zuverlässig vorausgesagt werden. Die Erfahrungen mit der 2014 eingeführten Tarifsenkung für bestimmte Spezialarztleistungen zeigen, dass die betroffenen Ärzte und Spitäler die Mindereinnahmen mit einer Mengenausweitung kompensierten. Für den erneuten Tarifeingriff des Bundesrates muss deshalb damit gerechnet werden, dass die Kosteneinsparungen nicht im erhofften Umfang eintreffen. Da die Prämien der Kostenentwicklung folgen, müssten in diesem Fall die Krankenversicherer die entstandene Finanzierungslücke mit umso stärkeren Prämienerhöhungen in den Folgejahren ausgleichen. Das wäre keine nachhaltige Prämienpolitik. Zudem tragen die Krankenversicherer die unternehmerische Verantwortung. Der Bundesrat kann sie ihnen nicht abnehmen.