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KVG-Änderung. Vernehmlassung zum Datenaustausch und zur Entfernung der «Phantomversicherten» aus dem Risikoausgleich
santésuisse begrüsst die Vorschläge zu einem verbesserten Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern. Es ist wichtig, dass sowohl die Versicherer als auch die Kantone über aktuelle Daten verfügen. Um den Aufwand in Grenzen zu halten, sollen einerseits bereits bestehende Datenaustauschkanäle verwendet werden (bspw. bei den Prämienverbilligungen) und andererseits für neu zu implementierende Datenaustauschkanäle einheitliche elektronische Standards für die Meldeprozesse und die Anbindung der Teilnehmer an den Datenaustausch festgelegt werden.
santésuisse unterstützt zudem die Umsetzung der Motion Brand 17.3311 «Phantome aus dem Risikoausgleich entfernen». Gestützt darauf sollen Versicherte, die nach unbekannt weggezogen sind, inskünftig nicht mehr in den Risikoausgleich einfliessen.