Details


zurück
03.10.2022

KVV- und KLV-Änderungen: Kostensenkende Massnahmen und Einzelfallvergütung im Bereich Medikamente

santésuisse begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen. Diese führen im Bereich Medikamente zur Senkung von Kosten und minimieren bei der Einzelfallvergütung mit festgelegten Preisabschlägen die Anreize für eine dauerhafte Vergütung ausserhalb der Spezialitätenliste (SL). Nach dem Scheitern des Referenzpreissystems im Parlament werden zwei Massnahmen zur Förderung der Generika-Abgabe vorgeschlagen, die santésuisse ausdrücklich begrüsst: Die Erhöhung des Selbstbehaltes, welcher neu auch für Biosimilars gilt sowie die einheitliche Vertriebsmarge bei Medikamenten mit gleichem Wirkstoff. Dadurch entfällt der Anreiz der Abgabestellen, teure Originalpräparate zu verkaufen. Im Gegenzug wird das Problem der überhöhten Generika-Preise gegenüber dem Ausland nicht an der Wurzel gepackt. santésuisse schlägt hier eine jährliche Anpassung aller patentabgelaufenen Arzneimittel an den Auslandpreisen vor. Generell muss aber auch festgehalten werden, dass die grundlegenden Probleme, die sich gerade im Zusammenhang mit der Einzelfallvergütung stellen, mit den Revisionsvorschlägen nicht vollständig gelöst werden. Die langwierige und schwierige Suche nach einem wirtschaftlichen Preis und das lange Aufnahmeverfahren auf die SL wird zunehmend auf dem Buckel der Krankenversicherer und der Versicherten ausgetragen.

Ansprechpartner

Dokumente

Stellungnahme santésuisse vom 30.09.2022