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Nationalrat entscheidet zum Gegenentwurf zur Pflegeinitiative
Langfristig gesicherte Pflege statt teure Sonderlösung
Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über viele Pflegerinnen und Pfleger. Die Löhne bewegen sich zudem im schweizerischen Durchschnitt. Vor diesem Hintergrund wäre es falsch, wenn die Pflegerinnen und Pfleger künftig Leistungen selber verordnen und abrechnen könnten. Davon würden die Patienten nicht profitieren, allerdings würde es zu hohen Mehrkosten zulasten der Prämienzahler führen. Im Hinblick auf den demografisch bedingten Mehrbedarf an Pflegeleistungen braucht es dagegen punktuelle Anpassungen in der Ausbildung und einen einfacheren Einstieg in die Pflegeberufe. Das Parlament ist gut beraten, die langfristige Sicherung der Pflege über Partikularinteressen zu stellen.
Eine gute und langfristig finanzierte Pflege ist ein zentrales Element der Gesundheitsversorgung. Der Hauptfokus in der Pflegepolitik muss aus Sicht von santésuisse daher auf der Sicherung der Versorgung liegen. Es sollten in erster Linie der Wiedereinstieg in einen Pflegeberuf sowie die Möglichkeiten eines Quereinstiegs erleichtert werden, so dass der in Zukunft absehbare Mehrbedarf in der Pflege auch in Zukunft abgedeckt werden kann.
Unnötiger und teurer Sonderstatus
Mit dem Gegenentwurf zur Pflegeinitiative soll für die Pflegefachpersonen ein Sonderstatus geschaffen werden. Neu sollen diese ihre Leistungen selbstständig gegenüber den Krankenversicherungen abrechnen können. Dies widerspricht der für das Gesundheitswesen wichtigen engen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Leistungserbringern, durch deren Förderung die Qualität der Versorgung gesteigert und die kosteneffiziente Nutzung der Ressourcen gefördert werden soll. Die angestrebte Regelung bietet für die Patienten keinerlei Zusatznutzen. Durch die Statusaufwertung für die Pflegefachpersonen und die zusätzlichen Freiheiten geht santésuisse zudem von hohen Mehrkosten in Milliardenhöhe aus.
Forderungen bereits erfüllt
Mit einer Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) den Pflegefachpersonen ab dem 1. Januar 2020 zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Neu dürfen sie ohne schriftliche Zustimmung des behandelnden Arztes den Pflegebedarf von Patientinnen und Patienten selbstständig ermitteln. Damit wären die Forderungen nach zusätzliche Eigenständigkeit eigentlich bereits heute erfüllt. Zudem stehen die Schweizer Pflegenden im internationalen Vergleich gut da: Bei der Zahl von Pflegenden pro tausend Einwohner liegt die Schweiz gemäss einer aktuellen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS) europaweit auf den vordersten Plätzen.