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Medienkonferenz: Nachhaltige Massnahmen gegen den Kosten- und Prämienanstieg
Die Kosten der sozialen Krankenversicherung steigen jährlich und somit auch die Prämien. Die wichtigsten Gründe dafür sind der medizinische Fortschritt, die älter werdende Bevölkerung und das wachsende Angebot an medizinischen Leistungen. Es ist Zeit zu handeln, um die Kosten besser in den Griff zu bekommen. Der Branchenverband der Krankenversicherer santésuisse schlägt deshalb systematische Qualitätsmessungen und Nutzenbewertungen für medizinische Behandlungen vor sowie neue Finanzierungsformen, welche die Prämienzahler entlasten.
Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 1996 haben sich die Kosten praktisch verdoppelt und damit auch die Prämien. Die Analyse der einzelnen Kantone zeigt, dass die Kosten und deren Wachstum sehr unterschiedlich sind. Der wichtigste beeinflussbare Kostentreiber ist das Angebot: Je mehr Angebote und Leistungserbringer, desto höher sind die Kosten, die in einem Kanton anfallen. «Die Höhe der kantonalen Prämien ist das Spiegelbild der Kosten im jeweiligen Kanton», sagt Verena Nold, Direktorin von santésuisse.
Spitäler als grösste Kostentreiber
In den letzten Jahren sind die Kosten im ambulanten Spitalbereich am stärksten gestiegen. Höhere Kostensteigerungen als der Durchschnitt fallen auch bei den Ärzten an. In anderen Bereichen setzt sich der Wachstumstrend ebenfalls fort. Der Kostenanstieg lässt sich hauptsächlich mit dem technischen Fortschritt in der Medizin, der Mengenausweitung und dem wachsenden Bevölkerungsanteil von immer älter werdenden Personen erklären. Schliesslich hängt die Mehrbelastung der Prämienzahler auch mit dem heutigen Finanzierungsmechanismus zusammen. Hier sind Korrekturen nötig.
Bessere Qualität zahlt sich aus
«Alle Mittel und Möglichkeiten müssen vorbehaltlos geprüft werden, wenn es um die Eindämmung der Kosten geht, die durch unnötige oder unwirtschaftliche medizinische Massnahmen verursacht werden», betont Verena Nold. Mittels Qualitätsmessungen und der systematischen Nutzenüberprüfung von medizinischen Behandlungen kann eine Kostendämpfung erreicht werden. Beispielsweise würde es Einsparungen von mehreren Millionen Franken bringen, wenn Nachbehandlungen aufgrund von im Spital zugezogenen Infektionen und Fehldiagnosen vermieden würden. santésuisse engagiert sich bereits heute im ANQ, dem Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken. Die durch den ANQ erhobenen Indikatoren ermöglichen es den Versicherten, sich umfassend zu informieren und dann zu entscheiden, wo sie behandelt werden möchten. So spielen Qualität und Wettbewerb. Allerdings fehlen derzeit noch Qualitätsmessungen im ambulanten Bereich, die veröffentlicht werden. Hier besteht noch Handlungsbedarf.
Finanzierungsmechanismus neu regeln
Auch komplexe medizinische Eingriffe können heute immer häufiger ambulant durchgeführt werden und die Patienten können gleichentags wieder nachhause. Noch vor wenigen Jahren waren hierfür oft längere Spitalaufenthalte notwendig, an deren Kosten die Krankenkassen maximal nur 50% bezahlen mussten. Da sich die Kantone nicht an den Kosten für ambulante Behandlungen beteiligen, bezahlen die Prämienzahler die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen. Dies ist ein wichtiger Grund, weshalb die Prämien neben der «normalen Teuerung» ansteigen. Aus Sicht von santésuisse müssen die Finanzierungsströme im Gesundheitswesen deshalb neu geregelt werden: «Die Kantone werden mittelfristig nicht umhin kommen, sich auch an den Kosten im ambulanten Bereich zu beteiligen», betont Verena Nold. Alles andere würde die Prämienzahler künftig zu stark belasten. Der Vorschlag wonach der ambulante und der stationäre Spitalbereich dem gleichen Finanzierungsmechanismus folgen sollen, liegt vor. Eine entsprechende Motion ist im Parlament hängig. Die Politik muss hier zukunftsweisende Entscheide fällen.
Dieses Communiqué steht auf Französisch und Deutsch zum Herunterladen zur Verfügung: www.santesuisse.ch
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Dokumente
- 2014_10_09_Medienkonf_Massnahmen_Kosten-_Praemienanstieg_d.pdf (82.5 KB)
- Beilage_Medienkonf_2014_10_09.pdf (274.9 KB)