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07.02.2023

Positionspapier

Medikamente: Tiefere Medikamentenpreise sind längst fällig

Generika

  • Für viele patentabgelaufene Arzneimittel stehen seit Jahren preisgünstige Generika mit einem identischen Wirkstoff zu Verfügung, bei gleicher Behandlungsqualität.
  • Bei der Preisfindung soll ein Auslandpreisvergleich von Generika die heute unbefriedigende Preisabstandsregel ersetzen. Dadurch würde der Fabrikabgabepreis stark gesenkt. Das gleiche Verfahren soll auch bei den Biosimilars zur Anwendung gelangen.
  • Die ebenfalls in der aktuellen KLV/KVV-Revision vorgeschlagene Erhöhung des Selbstbehaltes bei patentabgelaufenen Originalpräparaten mit der Möglichkeit zur Generika-/Biosimilarsubstitution setzt Anreize für Kosteneinsparungen ohne Qualitätsverlust.
  • Bei der Abgabe von Arzneimitteln mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung sollen Apotheken, Spitäler und Ärzte grundsätzlich das preisgünstigste Arzneimittel abgeben.

Medikamentenabgabe im Einzelfall

  • Ärztinnen und Ärzte, die bei einem Patienten mit einer schweren Erkrankung ein Medikament verschreiben wollen, für das es auf der Spezialitätenliste keine Alternative gibt, können beim Versicherer ein Gesuch um Kostenübernahme stellen. Diese Kostenübernahme von Medikamenten im Einzelfall muss aber eine Ausnahmeregelung bleiben. Der administrative Aufwand von Einzelfallbeurteilungen ist sehr hoch. Die gesetzlich vorgesehenen heilmittelrechtlichen Prüfungen durch die swissmedic und das sozialversicherungsrechtliche Aufnahmeverfahren des BAG werden in einer hohen Anzahl von Fällen umgangen.
  • Anreize für eine ordentlichen Aufnahme auf die Spezialitätenliste sollen erhöht werden, indem bei den Medikamenten im Einzelfall eine zeitliche Limitation oder fixe Abschläge auf dem Preis dieser Medikamente vorzusehen sind.

Preismodelle von neuen Arzneimitteln

  • Bei vielen teuren Medikamenten kommen heute Preismodelle zum Einsatz. So kann der Krankenversicherer eine Rückerstattung erhalten, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. In bestimmten Fällen sind Preismodelle begründet, beispielsweise bei Kombinationstherapien. In der Mehrheit der Fälle stellen die Preismodelle jedoch einfach eine Rabattierung auf die Schaufenster-Preise der Spezialitätenliste dar. Preismodelle sind intransparent und verursachen bei den Krankenversicherern unnötige administrative Aufwände aufgrund der Abwicklung der mittlerweile zahlreichen Rückforderungen.
  • Für santésuisse ist die Transparenz bei den Medikamentenpreisen ein hohes Gut, das nicht leichtfertig geopfert werden darf. «Nettopreise» sind immer zu bevorzugen. Vertrauliche Rabatte bei Preisverhandlungen sind in einem internationalen Kontext allerdings eine Realität. Sie können in der Schweiz den Zugang zu neuen Therapien beschleunigen, müssen aber eine absolute Ausnahme bleiben. Nach drei bis maximal fünf Jahre soll daher Transparenz über die Preise geschaffen werden.

Vertriebsmarge

  • santésuisse erachtet die geltende Vertriebsmarge als preistreibend und nicht wirtschaftlich. Zielführend ist die Abschaffung der heutigen Fehlanreize durch preisunabhängige Vertriebsmargen auf dem Niveau europäischer Vergleichsländer. Damit verbunden ist eine substantielle Senkung der derzeit überhöhten Vertriebsmargen.
  • Die aktuell vorgeschlagene Änderung der Krankenversicherungs-Verordnung (KVV) ist ein Schritt in die richtige Richtung. Diese sieht vor, dass der Vertriebsanteil für alle patentabgelaufene Arzneimittel mit identischem Wirkstoff gleich hoch sein soll, was die Anreize, teure Originalpräparate abzugeben, reduziert.
  • Eine Umverteilung unwirtschaftlicher Margenvolumen – Stichwort neue leistungsorientierte Abgeltung von Apotheker-Leistungen – in andere Leistungen lehnt santésuisse ab.

Liefer- und Versorgungsengpässe

  • Viele Wirkstoffe werden mehrheitlich an wenigen Standorten auf der Welt produziert (Pakistan, Indien, China). Der Ausfall eines Herstellers wirkt sich unmittelbar auf die globalen Lieferketten aus und kann die Versorgung mit bestimmten Produkten gefährden. Die Coronakrise hat gezeigt, dass die hohen Preise, die in der Schweiz bezahlt werden müssen, in einer solchen Krise nicht vor punktuellen Engpässen schützen.
  • Lieferengpässe der Hersteller sind allerdings nicht zwingend Versorgungsengpässe, da ein Grossteil der temporär nicht lieferbaren Medikamente durch andere ersetzt werden können.
  • Zentrale Anforderungen des Bundes für Pflichtlager sind ein geeignetes Mittel gegen punktuelle Versorgungsengpässe. Die Arzneimittelhersteller sind im Gegenzug zu ihrem privilegierten Marktzugang zu verpflichten, eine sichere Versorgung durch Vorratshaltung zu gewährleisten. 

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Weiterführende Informationen

santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.