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Generalversammlung von santésuisse im Zeichen der Versorgungsplanung
Mehr Qualitäts- und Preiswettbewerb statt Kantönligeist
Die höhere Mobilität motiviert Patientinnen und Patienten, eine ambulante medizinische Behandlung ausserhalb ihres Wohnkantons zu beanspruchen. Dies ist das Resultat einer Studie von santésuisse über die Struktur der Patientenströme erstmals unter Einbezug der Spitalambulatorien in der Schweiz.
Die Generalversammlung des Branchenverbandes santésuisse beschäftigt sich mit der Frage, wie die medizinische Versorgung der Schweizer Bevölkerung über die Kantonsgrenzen hinweg effizienter und qualitativ besser sichergestellt werden kann. santésuisse-Präsident Nationalrat Heinz Brand bringt es auf den Punkt: «Der Kantönligeist verhindert eine nachhaltige Bedarfs- und insbesondere Spitalplanung. Er führt zu Überkapazitäten, und damit zu unnötigen und falschen Behandlungen, welche die Patienten und die Krankenversicherung bezahlen müssen.» Eine von santésuisse vorgestellte Auswertung der ambulanten Patientenströme und Ärztedichten in der Schweiz zeigt, dass besonders für die Planung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung eine überkantonale Zusammenarbeit der Kantone unter Einbezug der Spitalambulatorien notwendig ist. Insbesondere städtische Zentren nehmen für die spezialärztliche Versorgung eine bedeutende Funktion ein, die bis weit über die eigenen Kantonsgrenzen hinausgeht. Während der Besuch beim Hausarzt vornehmlich in kleinräumlichen Strukturen am Wohnort oder entlang des Arbeitsweges erfolgt.
In Qualität und Effizienz investieren
Die Anzeichen mehren sich, dass im Schweizer Gesundheitswesen zu viel Geld für überflüssige und wirkungslose medizinische und medikamentöse Massnahmen ausgegeben wird. Es ist an der Zeit, sehr rasch in bessere Qualität und mehr Effizienz zu investieren, um unnötige Kosten zu vermeiden. santésuisse fordert deshalb mehr Qualitäts- und Preiswettbewerb in allen Bereichen der Krankenversicherung. Der bewährte Weg von Wettbewerb und Innovation führt letztlich zu viel besseren Lösungen als Planwirtschaft und Rationierung. Damit das Sparen in den Kantonen ankommt, braucht es nicht nur die gemeinsame, überregionale Planung, sondern auch die gleiche Finanzierung aller Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Mit dem negativen Grundsatzentscheid der GDK vom 19. Mai 2017 ist dieses Thema noch lange nicht erledigt, sondern höchstens vertagt.