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Mitteilung: Hohes Kostenwachstum bei den Medikamenten und Arztleistungen
santésuisse rechnet für 2016 mit einem Anstieg der Gesundheitskosten von rund 3,5 Prozent pro versicherte Person. Das grösste Wachstum ist bei den Medikamenten und bei den niedergelassenen Ärzten zu erwarten. Bei den Medikamenten ist der Kostenschub auf die ausgebliebenen Preissenkungen zurückzuführen. Bei den Ärzten hat die Zahl der Konsultationen mehr als das Bevölkerungswachstum zugenommen. Für 2017 wird ein Wachstum der Gesundheitskosten von rund 3,5 Prozent erwartet.
santésuisse hat die Kostenentwicklung des Jahres 2015 und die ersten Monate des Jahres 2016analysiert. Nach den Berechnungen von santésuisse steigen die Gesundheitsausgaben in der obligatorischen Grundversicherung um rund 3,5 Prozent. Wie schon im Vorjahr sind der ambulante Arzt- und Spitalbereich sowie die Medikamente die grössten Kostentreiber.
Mehr Konsultationen und teurere Behandlungen
Bei den Ärzten hat die Zahl der Konsultationen stärker zugenommen als die Bevölkerungsentwicklung. Als Folge ist in diesem Bereich eine Mengenausweitung festzustellen. Bei den Medikamenten wirkte sich der Verzicht des Bundesrates auf Preisanpassungen in 2015 und 2016 auf die Kosten aus. Der in den letzten Jahren zu verzeichnende kostendämpfende Effekt wird erst wieder im Verlauf von 2018 nach der Wiederaufnahme der periodischen Preisanpassungen greifen.
Anpassungen im Kostenteiler stabilisieren Spitalkosten
2016 erhöhen wiederum einige Kantone die Kostenteiler für die Zuordnung der Kosten für stationäre Spitalaufenthalte. Dies führt dazu, dass der von den Kantonen steuerfinanzierte Anteil bis Anfang 2017 auf mindestens 55 Prozent erhöht wird und der prämienfinanzierte Anteil auf 45 Prozent begrenzt wird. Bedingt durch diese Anpassungen bleiben die zu Lasten der Grundversicherung abgerechneten Spitalkosten stabil.
Prämien bilden die Gesundheitskosten ab
Ausgehend vom Kostenwachstum von rund 3,5 Prozent für dieses und im nächsten Jahr rechnet santésuisse für 2017 mit einer durchschnittlichen Prämienerhöhung von 4 bis 5 Prozent. Je nach Wohnkanton, Prämienregion, Krankenversicherer, gewähltem Versicherungsmodell und gewählter Franchise sind Abweichungen nach unten und oben möglich. Darin enthalten sind auch die Verwaltungskosten der Krankenversicherer, die in der obligatorischen Grundversicherung im Schnitt nur 5 Prozent ausmachen.