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12.01.2023

Entschädigung von psychologischen Psychotherapeuten

Rasche und nüchterne Klärung zugunsten aller Beteiligten tut Not

santésuisse legt grossen Wert darauf, dass Patientinnen und Patienten qualitativ hochstehende psychotherapeutische Behandlungen erhalten, die nach klaren Kriterien abgerechnet werden. Leider hat die Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) eine Verlängerung der bisherigen Regelung zugunsten von Psychotherapeuten in Weiterbildung abgelehnt. Das hat dazu geführt, dass die gesetzlichen Grundlagen aktuell nicht mehr genügen, um deren Leistungen zu vergüten. Nun ist es an den Gerichten, die Situation rasch und nüchtern zu klären. Im Interesse der Patientinnen und der Prämienzahler kann es nicht sein, dass solche Leistungen unbegrenzt und ohne klare rechtliche Leitplanken abgerechnet werden.

Die Vorgaben des Bundesrats in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) sind klar: Über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) dürfen nur zugelassene psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbstständig abrechnen – Personen in Weiterbildung hingegen nicht. Organisationen der psychologischen Psychotherapie müssen sicherstellen, dass ihre Leistungen durch Personen erbracht werden, welche diese Voraussetzungen erfüllen. Dies ist sowohl für die Patienten als auch für die Prämienzahler wichtig. 

Den Status als selbstständige Leistungserbringer hat der Bundesrat den psychologischen Psychotherapeuten per 1. Juli 2022 erteilt – mit dem Wechsel vom Delegations- zum neuen Anordnungsmodell. santésuisse unterstützte diesen Modellwechsel, obwohl damit erhebliche Mehrkosten zulasten der OKP entstehen. Allerdings hat santésuisse rechtzeitig erkannt und dezidiert darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht vorhanden sind, damit Personen in Weiterbildung zum Psychotherapeuten ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen können. Deshalb unterstützte santésuisse auch den Vorschlag des Bundesamtes für Gesundheit, das bisherige Delegationsmodell um ein Jahr zu verlängern. Damit hätten die Leistungen von psychologischen Psychotherapeuten in Weiterbildung weiterhin im bisherigen Rahmen durch die OKP übernommen werden können. Leider hat sich die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) entschieden, diesen pragmatischen Weg nicht mitzugehen. Mit dieser unnachgiebigen Haltung ist sie entscheidend für die schwierige Situation von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie deren Patientinnen und Patienten verantwortlich. Dass die FSP nun eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht hat, ist für santésuisse unverständlich und trägt wenig zu einer gemeinsamen tragfähigen Lösung für alle Akteure bei.

santésuisse hat Beschwerde gegen Arbeitstarif eingereicht

In den Verhandlungen mit der FSP hat santésuisse immer wieder Hand geboten für ein kooperatives und pragmatisches Vorgehen. Weil sich die Parteien nicht fristgerecht auf einen definitiven Tarif einigen konnten, hat santésuisse – im Interesse eines funktionierenden Gesundheitssystems – etwa bei den Kantonen einen Arbeitstarif beantragt, der bis zum Feststehen eines definitiven Tarifs zum Einsatz gekommen wäre und einen kostenneutralen Wechsel vom alten zum neuen System ermöglicht hätte. Genehmigt haben die Kantone indes einen provisorischen Tarif, mit dem die Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung sogar höher entschädigt würden, als bisher gemäss dem Einzelleistungstarif Tarmed. Während ein provisorischer Tarif immerhin später noch durch eine Rückabwicklung korrigiert werden könnte, ist dies nicht möglich, wenn Leistungen von Therapeutinnen, welche die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, bereits entschädigt wurden – selbst wenn die Haltung von santésuisse zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich gestützt wird. Aus diesem Grund hat santésuisse entschieden, gegen den provisorischen Tarif Beschwerde einzureichen.

Klare Regeln für das Gesundheitswesen haben Priorität

Mit der Aufsichtsbeschwerde versucht die FSP nun, die Krankenversicherer zum Rückzug ihrer Beschwerde zu bewegen und auf eine gerichtliche Klärung zu verzichten. Für das gute Funktionieren des Gesundheitswesens ist es letztlich aber wichtig, dass die Regeln zur Kostenübernahme für alle Beteiligten klar sind. Beim Rückzug der Beschwerde bliebe weiterhin völlig offen, ob und unter welchen Bedingungen angehende psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zulasten der Grundversicherung tätig sein dürfen.

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santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.