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28.02.2014

Rechtsgleicher Zugang zu Medikamenten ist gewährleistet

Eine vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass die Krankenversicherer in der Schweiz die Vergütung von Medikamenten, die sich nicht auf der Spezialitätenliste der obligatorischen Krankenpflegeversicherung befinden oder nur für andere Krankheiten vorgesehen sind, nach einheitlichen Kriterien beurteilen und entscheiden.

Bei der Anwendung von Medikamenten, welche nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind beurteilen die vertrauensärztlichen Dienste der Krankenversicherer die Gesuche für Kostengutsprachen der Ärzte. Besonders häufig zu beurteilen sind solche Fälle bei der Behandlung seltener Krankheiten oder beim Einsatz von neuen Medikamenten bei Krebserkrankungen.


Einheitliche Beurteilungspraxis der Krankenversicherer

Ein vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichter Bericht bescheinigt den Krankenversicherern, dass sie nach einheitlichen Methoden die Beurteilung vornehmen und für die Patienten den rechtsgleichen Zugang zu diesen Medikamenten gewährleisten. Ausserdem hat die Studie festgestellt, dass die Krankenversicherer im Interesse der Patienten die seit 2011 geltende Verordnungsbestimmung in KVV Art. 71a/b grosszügig auslegen. Dementsprechend wurde seit Inkraftsetzung der Verordnungsbestimmung kein einziger Fall bekannt, welcher einen rechtsungleichen Zugang zu diesen Medikamenten dokumentiert hätte.


santésuisse begrüsst den Bericht, der auf verschiedenen Ebenen Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt und ermöglicht, entsprechende Prioritäten für eine weitere Optimierung der Abläufe zu setzen.

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Weiterführende Informationen

santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.