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santésuisse pocht gegenüber Kantonen auf die Interessen der Prämienzahler
Reserven gehören den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern und dürfen nicht zweckentfremdet werden
Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig die Reserven der sozialen Krankenversicherer sind. Sie dienen dazu, die Kostenfolgen von Ausnahmesituationen wie der Coronakrise zu decken. Dank ihnen wird es aufgrund der Pandemie nicht zu einem Prämienschock kommen. Im Interesse der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler sind die Reserven vor unsachgemässen Angriffen zu schützen. Deshalb wendet sich santésuisse in einem offenen Brief an die Kantone und wehrt sich gegen entsprechende Forderungen. Dabei wird auch festgehalten, dass die Reserven nicht dazu verwendet werden dürfen, um die Prämienentwicklung zu dämpfen.
Trotz des vom Bundesrat verordneten Lockdowns und der damit zusammenhängenden Einschränkungen bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten zeichnet sich für das laufende Jahr kein Kostenrückgang im Gesundheitswesen ab.
Erneuter Kostenanstieg im April 2020
Nachdem im ersten Quartal 2020 bereits ein Wachstum von mehr als fünf Prozent der Gesundheitskosten zu verzeichnen war, zeigen auch die April-Zahlen ein ungebrochenes Wachstum. Bis und mit April sind die Kosten um knapp vier Prozent gestiegen. Immerhin ist damit zu rechnen, dass der Kostenanstieg per Ende Jahr tiefer ausfallen wird als es das aktuelle Wachstum befürchten lässt.
Offener Brief an die Kantone – Schutz für Prämienzahlerinnen und Prämienzahler
santésuisse lehnt in einem Brief an die Gesundheitsdirektorenkonferenz der Kantone die unsachgemässen Forderungen zur Zweckentfremdung von Prämiengeldern ab. Die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler werden bestimmt nicht für Operationen oder anderweitige Behandlungen aufkommen, die gar nie durchgeführt wurden. Bekanntermassen haben zahlreiche Spitäler in den letzten Jahren Gewinne erwirtschaftet, wobei diese nie den Prämienzahlerinnen und -zahlern zugutegekommen sind, sondern an ihre Eigentümer, wozu auch die Kantone gehören, überwiesen wurden. Sollten bei den Spitälern aufgrund der Coronakrise tatsächlich zusätzliche Kosten anfallen, sind diese zunächst transparent auszuweisen.
Auch ruft santésuisse im Brief an die Kantone in Erinnerung, dass bei der Verteilung der Kosten für Coronatests das Epidemiengesetz einzuhalten ist. Dieses bestimmt, dass die Kantone die Kosten für epidemiologische Abklärungen übernehmen. Schliesslich hat sich das Volk im Jahr 2013 mit grosser Mehrheit dafür ausgesprochen.
Reserven tragen zur Krisenbewältigung bei
Die aktuelle Coronakrise zeigt, wie wichtig die Reserven für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler sind. Sie verhindern einen Prämiensprung als Folge der Pandemie. Diese Reserven dürfen nicht zweckentfremdet werden. Es ist weiterhin unklar, was noch auf das schweizerische Gesundheitswesen und die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zukommt. Sollten die Kosten im laufenden Jahr tatsächlich unter den Prämieneinnahmen zu liegen kommen, sieht das Gesetz die Möglichkeit von Rückzahlungen an die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler vor. Mitglieder von santésuisse haben in der Vergangenheit bereits verschiedentlich solche Rückzahlungen getätigt. Lässt es die finanzielle Situation zu, werden auch künftig Rückzahlungen erfolgen.
Reserven sind nicht dazu da, die Prämienentwicklung zu dämpfen
Reserven dürfen auch nicht dazu verwendet werden, um die Prämienentwicklung für das kommende Jahr zu dämpfen. So will es das Gesetz, weil so die Prämienentwicklung langfristig stabilisiert werden kann. Der Bundesrat hat dies neuerlich auch in der Fragestunde des Nationalrates bestätigt. Zum einen müssen die Prämien per Gesetz die Kosten decken, zum anderen würde der unsachgemässe Einsatz der Reserven auf die Prämienzahler zurückfallen. Ein Reserveabbau über die Prämien zieht mittelfristig einen Prämiensprung nach sich, wie sich in der Vergangenheit mehrfach gezeigt hat.
Der Beitrag der Krankenversicherer in der Krise
Die Krankenversicherer haben rasch Hand geboten für unkomplizierte Lösungen, die während des Lockdowns nötig waren, um Leistungen sachgerecht abrechnen zu können. Damit konnte die Vergütung der stationären Aufenthalte von Covid-19-Patienten rasch und umfassend geregelt werden. Die Krankenversicherer haben zudem rasch und unbürokratisch Hand dafür geboten, dass Ärzte, Hebammen, Logopädinnen und viele weitere Berufsgruppen gewisse Leistungen per Telefon oder Video-Konsultation durchführen und abrechnen konnten.
Wichtig war in der Coronakrise, dass die Krankenversicherer ihre Notfalldespositive sofort aktiviert haben, so dass sie weiterhin funktionieren konnten. Das hat den Versicherern erlaubt, rasch und pragmatisch Rechnungen zu bezahlen und Kostengutsprachen zu erteilen.
Beilage: Brief an die GDK