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Finanzierungsfragen sind mehrheitlich geklärt
Reserven sichern die Krisenbewältigung
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren die Finanzierung der Kosten, die im Zuge der Coronakrise für Spitäler, Ärzte und Patienten anfallen.
Die medizinische Betreuung der mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten fordert derzeit unser Gesundheitssystem sehr stark. Die Zahl der Fälle, die einen Spitalaufenthalt - allenfalls sogar mit Intensivpflege – nötig machen, ist in den stark betroffenen Kantonen bereits hoch. Ärztinnen und Ärzte wie auch die Pflegenden leisten Ausserordentliches. Noch nicht absehbar ist das Ausmass der von der Pandemie ausgelösten zusätzlichen Behandlungskosten. Einen grossen Teil der finanziellen Last werden die Krankenversicherer tragen. Dafür ist die soziale Krankenversicherung da.
Reserven sichern die Finanzierung der Gesundheitsleistungen im Krisenfall
Für ausserordentliche Situationen verfügen die Krankenversicherer über Reserven, mit denen sie unerwartete Mehrkosten decken können. Die gesetzlichen Anforderungen stellen sicher, dass auch für einen Krisenfall ausreichend hohe Reserven vorhanden sind. Die Reserven liegen bei sämtlichen Krankenversicherern über der vom BAG als Aufsichtsbehörde verlangten Mindesthöhe. In der Gesamtsumme lagen die Reserven der Krankenversicherer per Anfang 2019 bei etwas mehr als 8 Milliarden, das entspricht den Ausgaben während drei bis vier Monaten. Die Gesamtkosten der OKP betragen pro Jahr rund 33 Milliarden Franken. Die jetzige Situation unterstreicht die Bedeutung ausreichender Reserven der Krankenversicherer, um im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben. Im weiteren Verlauf der Pandemiebewältigung wird sich zeigen, ob der über der regulatorischen Mindesthöhe liegende Teil der Reserven für die Deckung der ausserordentlichen Kosten ausreicht. Sollten einzelne Krankenversicherer mehr finanzielle Mittel benötigen, können sie über mehrere Jahre hinweg ihre Reserven wieder aufbauen und auf diese Weise eine übermässige finanzielle Belastung für die Prämienzahlerinnen und –zahler verhindern.
Finanzierungsfragen mehrheitlich geklärt
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 31. März 2020 Richtlinien für die Kostenübernahme von in den Spitälern stationär behandelten Coronapatienten erlassen. Damit sind für den stationären Bereich die Finanzierungsfragen geklärt. Bereits zuvor hat das Eidgenössische Department des Innern (EDI) die Vergütung der Coronavirus-Tests geregelt.