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santésuisse befürwortet Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)
santésuisse begrüsst die geplante Anpassung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA). Die durch die frühere Lieferung der Daten an die Gemeinsame Einrichtung KVG gewonnene Zeit ermöglicht den Versicherern, die Informationen aus dem Risikoausgleich bei der Berechnung der Prämien, die sie der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einreichen, zu berücksichtigen. Weiter ist zu begrüssen, wenn die Daten, die im Rahmen des Risikoausgleichs an die GE KVG geliefert werden, zur Lösung des Problems von Mehrfachversicherungen verwendet werden können. Noch nicht geregelt wird mit der vorliegenden Verordnungsänderung der Umgang mit sogenannten Phantomen. Unter Phantomen sind versicherte Personen zu verstehen, die nicht mehr kontaktiert werden können, zum Beispiel wegen Wegzug nach Unbekannt. Es müsste eine Lösung gefunden werden, die verhindert, dass diese Personen in die Berechnung des Risikoausgleichs einfliessen.