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santésuisse begrüsst die Abschaffung der schwarzen Listen
santésuisse begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Änderungen zu Art. 64a KVG, insbesondere die Abschaffung der schwarzen Listen. Der administrative Aufwand für die Listen steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ebenfalls unterstützt santésuisse das Anliegen, dass künftig die Eltern Schuldner der Prämien ihrer Kinder sind. Dadurch wird vermieden, dass junge Erwachsene für Schulden geradestehen müssen, die aus ihrer Kindheit stammen. Dieser Vorschlag geht zurück auf die Motion Brand (18.4176 KVG. Unterhaltspflichtige Eltern schulden nichtbezahlte Kinderprämien).
Diverse Vorschläge sind aber kritisch zu beurteilen. Namentlich lehnt santésuisse die gesetzlichen Vorgaben für den Betreibungsrhythmus ab. Die Vorschrift würde einen Eingriff in die Organisationsautonomie der Krankenversicherer bedeuten. Kantone, die 90 Prozent der ausgewiesenen Forderungen der Krankenversicherer übernehmen, sollen die Verlustscheine übernehmen und selber bewirtschaften. santésuisse fordert aber einen Prozentsatz von mindestens 92 Prozent, da damit sämtliche Kosten gedeckt würden.