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Nationalrat will Massnahmen zur Qualitätsentwicklung
santésuisse begrüsst Weichenstellung für mehr Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen
Die medizinische Qualität ist die wegweisende Grösse zur Weiterentwicklung unserer Gesundheitsversorgung. Ausgewiesene Qualität kommt der gesamten Bevölkerung und allen Kostenträgern zugute. santésuisse begrüsst deshalb die Entscheide des Nationalrats zur flächendeckenden Durchsetzung von Qualitätsmassnahmen. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen zur umfassenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im schweizerischen Gesundheitswesen geschaffen.
Der Nationalrat hat mit seinen Entscheiden die Voraussetzungen geschaffen, um flächendeckende Qualitätssicherungsmassnahmen im stationären und ambulanten Bereich durchzusetzen. santésuisse unterstützt den vom Nationalrat eingeschlagenen Weg. Eine markante Verbesserung zu den bestehenden Qualitätsartikeln im Krankenversicherungsgesetz (KVG) bedeuten die Verpflichtung zu Qualitätsverträgen sowie griffige Sanktionen. Es ist im Interesse der Patienten wie auch der Prämienzahlenden, dass Leistungserbringer, die nachweislich ungenügende Qualität erbringen, sich Sanktionen vergegenwärtigen müssen, was heute in der Praxis kaum einmal der Fall ist.
Fachlich eine Sache der Leistungserbringer
Der Nationalrat hat sich richtigerweise für die Ansiedlung der konkreten Qualitätssicherung bei den Leistungserbringern selber ausgesprochen. Die fachlich-inhaltliche Qualitätssicherung muss bei den Leistungserbringern verankert sein und entsprechende Rückkoppelungseffekte mit deren Patientendaten in Praxen und Spitälern haben. Ansonsten bleiben die nationalen Programme ein Papiertiger. santésuisse begrüsst zudem den Entscheid des Nationalrates, dass grundsätzlich Bund und Kantone für zusätzliche Qualitätssicherungsprogramme aufkommen müssen und nicht die Prämienzahlenden, welche gute Qualität bereits mit den Tarifen und Preisen abgelten.