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Ständerätliche Gesundheitskommission zur Zulassungssteuerung
santésuisse fordert konsequente Lösung für die Prämienzahler
Für eine effektive Kostenkontrolle ist entscheidend, dass die Kantone keine Ärzte zulassen, die für die Behandlung der Patientinnen und Patienten nicht benötigt werden. Deshalb ist der Entscheid der ständerätlichen Gesundheitskommission zu begrüssen, wonach Kantone künftig die Ärztezulassung steuern müssen. Damit diese Bestimmung in der Realität durchgesetzt werden kann, braucht es ein Beschwerderecht für den Fall einer mangelhaften Umsetzung. Zudem soll die Vorlage mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) verknüpft werden, damit die Kantone auch einen finanziellen Anreiz haben, haushälterisch zu handeln.
Zu viele Ärzte kosten zu viel. Deshalb sollte es selbstverständlich sein, dass keine neuen Ärzte zugelassen werden, die es für die medizinische Versorgung der Bevölkerung nicht benötigt. Für santésuisse ist erfreulich, dass sich die Gesundheitskommission des Ständerates dafür ausspricht, die Zulassungssteuerung für verbindlich zu erklären. Allerdings droht diese Bestimmung wirkungslos zu verpuffen, wenn sie nicht durchgesetzt werden kann. Konsequenterweise ist der Ständerat deshalb gefordert, ein Beschwerderecht zu ermöglichen, das dafür sorgt dass die Verpflichtung zur Steuerung der Ärztezulassung tatsächlich durchgesetzt werden kann. Bedauerlicherweise hat die ständerätliche Kommission in ihrem Entscheid darauf verzichtet. Hier ist das Plenum des Ständerates gefordert, wie schon der Nationalrat eine klare Linie zu verfolgen und sich für ein Beschwerderecht auszusprechen.
Wer befiehlt, der soll auch zahlen
Die ständerätliche Kommission will den Kantonen ein hohes Mass an Kompetenz zugestehen. Das ist dann richtig, wenn die Kantone auch die finanziellen Konsequenzen, die sich aus ihren Entscheiden ergeben, mittragen. Deshalb braucht es eine Verknüpfung mit der Vorlage zur Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EAFS). Weil jede zusätzliche Arztpraxis im Durchschnitt zusätzlich über eine halbe Million Franken pro Jahr kostet, hat der Nationalrat bereits zweimal auf den notwendigen Korrekturen bei der bisherigen Zulassungspraxis beharrt. Dies ist von Bedeutung, weil sich heute niemand gegen die finanziellen Folgen der Überversorgung mit Ärzten und Spitälern zur Wehr setzen kann. Nun ist es am Plenum des Ständerates, den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende zu gehen und im Sinne der Prämienzahler Entscheide zugunsten einer Verknüpfung mit EFAS und zur Einführung eines Beschwerderechts zu gehen.