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santésuisse lehnt KVG-Änderung für die Vergütung von Pflegematerialien ab
Weil wir als Gesellschaft immer älter werden, ergeben sich in der Pflege ohnehin enorme Mehrkosten. Deshalb ist wichtig, dass wir die Pflege weiterhin auf hohem Niveau sicherstellen, aber darüber hinaus nicht unnötige Kosten in Kauf nehmen. Im vorliegenden Fall ergeben sich Mehrkosten von 65 Millionen Franken jährlich. santésuisse lehnt die vorgeschlagenen KVG-Änderungen zur Vergütung von Pflegematerialien deshalb ab. Mit den aktuellen Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts ist die Leistungsvergütung geklärt. Die Kantone müssen die ungedeckten Restkosten für die Pflegematerialien übernehmen. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des KVG findet dagegen eine weitere Kostenverlagerung von den Steuerzahlern zu den Prämienzahlern statt. Dieses Ergebnis ist deshalb auch aus sozialpolitischer Optik kritisch zu hinterfragen. Mit der Gesetzesänderung werden die Pflegeheime, die Pflegefachleute und die Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause gegenüber anderen Leistungserbringern, vor allem den Spitälern und Ärzten, welche auch Pflegeleistungen erbringen, bevorteilt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Leistungserbringer dafür einsetzen werden, Pflegematerialien analog der vorgeschlagenen Regelung separat in Rechnung stellen zu können. Die Folge wäre eine Mengenausweitung mit grossen Kostenfolgen zu Lasten der Prämienzahler, so dass die Mehrkosten noch deutlich höher ausfallen dürften als die vom BAG geschätzten 65 Millionen Franken.