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santésuisse unterstützt grösstenteils die Ausführungsbestimmungen zur Weiterentwicklung der IV
santésuisse unterstützt die Weiterentwicklung der IV mit dem Ziel, das Eingliederungspotenzial der betroffenen Personen besser auszuschöpfen und ihre Vermittlerfähigkeit zu optimieren. Insbesondere begrüssen wir die verbesserte Koordination der Spezialitätenliste mit der Geburtsgebrechenspezialitätenliste. Letztere soll entgegen der Vorlage weiterhin der Bundesrat festlegen. Die Vernehmlassung als bewährtes Instrument für das Einbringen von Fachwissen soll bestehen bleiben. Zudem ist die Änderung der aktuellen Praxis bei den medizinischen Eingliederungsmassnahmen sachlich ungerechtfertigt. Sie führen zu einer Verschiebung von Kosten der IV zur Krankenversicherung, ohne diese steuern zu können.