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santésuisse bietet zu politischer Lösung Hand
Im Streit unter den Kantonen über die Prämien seit 1996 bietet santésuisse Hand zu einer politischen Lösung. Diese darf aber die finanzielle Sicherheit der sozialen Grundversicherung nicht gefährden. Im Vordergrund steht deshalb der Vorschlag des Bundesrates mit der CO2-Lenkungsabgabe. Die rechtsstaatlichen Bedenken bleiben bestehen.
Ein politisches Problem braucht eine politische Lösung. Getreu diesem Grundsatz hat der Verwaltungsrat von santésuisse entschieden, für eine sinnvolle politische Lösung Hand zu bieten. «Von den offiziell diskutierten Lösungen ist diejenige des Bundesrates die vertretbarste», erklärt
Christoffel Brändli, Präsident von santésuisse.
Politisches Zeichen setzen
Vor dem Hintergrund der entstandenen Fragen zum «nationalen Zusammenhalt» und dem gleichzeitigen Reformstau in der Gesundheitspolitik hat der Verwaltungsrat einen Entscheid zu Gunsten einer politischen Lösung getroffen. Trotz der ebenso gerechtfertigten, juristischen Bedenken gegen rückwirkende Eingriffe über viele Jahre, wird santésuisse zu einer politischen Lösung Hand bieten. Die finanzielle Sicherheit der sozialen Grundversicherung darf nicht gefährdet werden. Im Vordergrund steht deshalb das CO2-Modell des Bundesrates.
Rechtsstaatliche Bedenken
Die Krankenversicherer sind bei der Prämienberechnung sorgfältig und gesetzestreu vorgegangen. Von zu hohen Prämieneinnahmen kann keine Rede sein: In der Zeitperiode von 1996 bis 2011 entstand bei einem Nettoumsatz von 273 Milliarden Franken insgesamt ein Verlust von 280 Mio. Franken. Die Reservequote der sozialen Krankenversicherung hat sich von 25,7% auf 15,7% reduziert. Die Netto-Kosten pro Kopf sind von 1491 auf 2716 Franken angestiegen, die Reserven pro Kopf nur von 397 auf 472 Franken.
Die nachträglich kritisierten Prämien wurden vom BAG, das als einzige den Überblick über die kantonalen Prämien- und Leistungsverhältnisse aller Versicherungen hatte, geprüft und mittels Verfügung genehmigt. Diese nach über 15 Jahren – ohne dass eine Rechtsverletzung vorliegt – zu verändern, würde einem kaum je dagewesenen Eingriff des Staates gleichkommen. Die jetzt diskutierten Berechnungen des BAG zu den kantonalen Abweichungen wurden vom BAG mehrmals, zum Teil stark, verändert. Dadurch wurden offene Fragen über ihre Verlässlichkeit laut.
Nach über 15 Jahren ist es nicht möglich, mit vertretbarem Aufwand individuell gerechte Analysen vorzunehmen: In dieser Zeit haben Hundertausende von Personen den Kanton oder die Krankenversicherung gewechselt, Hunderttausende sind ein- oder ausgewandert und einige
Millionen Prämienausstände wurden verzeichnet. Hinzu kommt die Tatsache, dass niemand eine kantonale Durchschnittsprämie bezahlt hat, wo-rauf die diskutierten Pro-Kopf-Saldi beruhen. Gegen eine nachträgliche Rückerstattung über einen sehr langen Zeitraum bestehen deshalb ernste rechtsstaatliche Bedenken und die Folgen für die Zukunft wären auch für andere Bereiche ungewiss.
Modell der GDK gefährdet Stabilität
Von den zwei bisherigen, in der Gesundheitskommission des Ständerats diskutierten Vorschlägen, ist für santésuisse nur die CO2-Lösung des Bundesrates vertretbar. Eine statistische Analyse mit 1,2 Millionen Versicherten zeigt, dass das GDK-Modell in 7 von 10 Fällen die beabsichtigte Wirkung verfehlen würde: 29% der Berechtigten würden ohne Entschädigung bleiben, 39% der Nicht-Berechtigten würden entschädigt, von den verbleibenden 32% würden rund 16% übermässig entschädigt.
Rückkehr zu Sachlichkeit
Der Verwaltungsrat von santésuisse ist der Meinung, dass eine vertretbare politische Lösung das Thema Krankenversicherung wieder versachlichen könnte. Die Reserven eines Krankenversicherers müssen die medizinischen Leistungen aller Versicherten garantieren. Kantonale Reserven würden zu einer deutlichen Prämienerhöhung in allen Kantonen führen (zwischen +50% und 230%). Insgesamt wären 4,5-mal höhere Reserven notwendig, wozu zusätzliche 11,7 Mrd. Franken benötigt würden. Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass die Höhe der Prämien in erster Linie das direkte Abbild der bezahlten Leistungen für Ärzte und Spitäler ist.