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santésuisse schlägt neue Massnahmen gegen das Kostenwachstum vor
santésuisse schlägt wirksame kurzfristige und längerfristige Massnahmen vor, um das Problem des übermässigen Kostenwachstums der Krankenpflegeversicherung (OKP) besser in den Griff zu bekommen: Kurzfristig sind Anpassungen der kantonalen Taxpunktwerte bei bestimmten Facharztrichtungen der gangbare und rasche Weg. Längerfristig muss unter anderem die Lockerung des Vertragszwangs nach klaren Kriterien diskutiert werden. Eine bedarfsabhängige Zulassungssteuerung für Ärzte als Übergangslösung beurteilt santésuisse skeptisch: Neue Datenanalysen belegen, dass Zulassungsstopps kein wirksames Mittel zur Kostensenkung in einem Kanton sind.
18 Kantone verfügten in den vergangenen Jahren über einen Zulassungsstopp, acht Kantone verzichteten darauf. Eine Analyse des Kostenwachstums der in der OKP abgerechneten Leistungen von 2010 bis 2014 zeigt, dass die Kantone mit Zulassungstopps keine signifikanten Kostensenkungen bewirkt haben. Unabhängig von einer Zulassungssteuerung kommen in allen Kantonen bei den ambulanten Arztleistungen grosse, mittlere und eher moderate Kostensteigerungen vor. (vgl. Beilagen, Faktenblatt 1).
Sofortmassnahme: Facharztspezifische Taxpunktwerte und Senkung bei Überangebot
Nach marktwirtschaftlichen Prinzipien würde ein Überangebot auch in der Krankenversicherung zu tieferen Preisen führen. Ein rasches Mittel, das übermässige Kostenwachstum bei bestimmten ärztlichen Fachrichtungen zu bremsen und ohne junge Ärzte systematisch zu benachteiligen, sind facharztspezifische Taxpunktwertsenkungen. Dabei werden die kantonalen Taxpunktwerte neu facharztspezifisch betrachtet und bei einem Überangebot für eine bestimmte Facharztrichtung nach klaren Kriterien gesenkt (vgl. Beilagen, Faktenblatt 2). Dieses Vorgehen ist sofort umsetzbar und wirksam. santésuisse ist bereit, die notwendigen Vorarbeiten zu leisten. Die Krankenversicherer können die entsprechenden Anträge in die Tarifverhandlungen einbringen. Als Tarifgenehmigungsbehörde müssen die Kantone dieses Vorgehen aber unterstützen. Dies ist im Interesse der Prämienzahler.
Längerfristige Massnahme: Lockerung des Vertragszwangs
Bei Senkungen des Taxpunktwertes können die Leistungserbringer ihre «Einkommensverluste» durch eine Mengenausweitung kompensieren. Auch Korrekturen der Taxpunktwerte in Kantonen mit sehr hohen Kosten und ärztlichem Überangebot werden deshalb langfristig nicht genügen, um die übermässige Kostenentwicklung der OKP nachhaltig zu bekämpfen. Dazu braucht es längerfristig die Lockerung des Vertragszwangs. Diese Lockerung soll grundsätzlich nach transparenten Kriterien erfolgen, wobei für santésuisse Qualitätskriterien im Vordergrund stehen. Weil es zum standardmässigen Ausweisen und zur Durchsetzung der Qualitätskriterien im ambulanten Bereich sowie zur Lockerung des Vertragszwangs Gesetzesänderungen braucht, ist diese grössere Reform erst längerfristig umsetzbar. Wegweisende Vorstösse hierzu sind u.a. von Na-tionalrätin Ruth Humbel und Nationalrat Heinz Brand bereits eingereicht worden. Nationalrat Heinz Brand, Präsident von santésuisse hat eine Motion* eingereicht, die den Bundesrat auffor-dert, dem Parlament bis spätestens Mitte 2017 einen Bericht und Masterplan für die langfristige Finanzierbarkeit einer qualitativ hochstehenden obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vorzulegen.
Beilagen:
- Faktenblatt 1: Kostenentwicklung der Arztleistungen in den Kantonen
- Faktenblatt 2: Fachspezifische Senkung der Taxpunktwerte (TPW) bei Überversorgung
- Faktenblatt 3: Lockerung Vertragszwang nach klaren Kriterien
*15.4231: Masterplan zahlbare Krankenversicherung 2030. Motion Heinz Brand; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ansprechpartner
Dokumente
- Communique_vom_18.01.2016.pdf (95.4 KB)
- 2016-01-15_Faktenblatt_1_Aufhebung_Zulassungsstopp_D.pdf (93.4 KB)
- 2016-01-15_Faktenblatt_2_Senkung_TPW_D.pdf (166.1 KB)
- 2016-01-15_Faktenblatt_3_Aufhebung_Vertragszwang_D.pdf (76.5 KB)