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Schädliche Vermischung von Aufsicht und unternehmerischer Verantwortung
santésuisse begrüsst die Absicht, die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Die Gesetzesvorlage verfehlt jedoch das Ziel. Den Versicherten bringt eine undifferenzierte Bürokratisierung noch keinen konkreten Nutzen. Die politisch wünschbaren und solvenzsichernden Verbesserungen gehören besser ins KVG.
Der Gesetzesentwurf vermischt unternehmerische Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen der Aufsicht und Krankenversicherern. Die Diskussion zur rückwirkenden Prämienkorrektur zeigt aber, dass die Aufsicht keine volle Verantwortung für ihre Prämiengenehmigungsentscheide
übernehmen will. Ebenso wenig kann die Aufsicht die Verantwortung für unternehmerische Entscheide einer Krankenversicherung tragen.
Rechtsicherheit bewahren
Der Gesetzesentwurf wollte die Aufsichtsbehörde ermächtigen, die von ihr genehmigten und rechtsgültigen Prämien nachträglich zu korrigieren. Dies verletzt die Rechtssicherheit, das Gleichbehandlungsgebot und den Grundsatz von Treu und Glauben. Der Ständerat hat zurecht entschieden, dass solche Fragen im Rahmen der ordentlichen Prämienberechnung berücksichtigt werden sollen.
BAG ist keine Super-FINMA
Die Einführung einer Gruppenaufsicht lehnt santésuisse ab. Die soziale Krankenversicherung ist bereits bis ins Detail reglementiert und es werden keine Gewinne gemacht. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist für das KVG zuständig. Der Zusatzversicherungsbereich und weitere Aktivitäten einer Gruppe ausserhalb des KVG gehören nicht dazu. Der Entwurf zum KVAG übernimmt zahlreiche Bestimmungen des Aufsichtsgesetzes über die Privatversicherungen (VAG), obwohl diese in einer Sozialversicherung gar nicht angewendet werden können.
Neues Gesetz um des Gesetzes Willen?
In der Botschaft fehlen überzeugende Hinweise, in welchen Bereichen die Aufsicht bisher ungenügende Kompetenzen hätte. In seiner jetzigen Form überzeugt der Gesetzesentwurf nicht, auch wenn einige Bestimmungen wünschbar sind, wie beispielsweise Corporate-Governance-Richtlinien für alle Marktteilnehmer. Um das Ziel zu erreichen, wird der Nationalrat noch deutliche Korrekturen anbringen müssen.