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Pläne des Bundesrates zur Reduktion der Franchisenrabatte
Schlag ins Gesicht der kostenbewussten Prämienzahler
santésuisse lehnt die Reduktion der maximalen Rabatte auf erhöhten Franchisenstufen entschieden ab. Damit bestraft der Bundesrat ausgerechnet jene Versicherten, die Eigenverantwortung übernehmen. Dies ist ein schlechtes Signal für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.
Bei einer Franchise von 2‘500 Franken soll jetzt der maximale Rabatt nur noch 50 Prozent des gegenüber der Standardfranchise zusätzlich übernommenen Risikos betragen, bei der Franchise von 1‘500 Franken noch 60 Prozent. Dies bedeutet eine Reduktion des Rabattes um 440 Franken bei der höchsten Franchise. Das Prinzip der Selbstverantwortung wird damit weiter geschwächt statt gestärkt.
Familien werden am stärksten belastet
Die Versicherten mit Wahlfranchisen leisten bereits heute hohe Solidaritätsleistungen zugunsten der Versicherten mit der ordentlichen Franchise. Neben den gesunden und jüngeren Menschen wählen aus Budgetgründen vor allem Familien höhere Franchisen. Sie wären von den Rabattkürzungen besonders betroffen. Alleine bei der höchsten Franchisestufe von 2‘500 Franken erhöht sich die Prämie um bis zu 440 Franken im Jahr. Für eine vierköpfige Familie mit Kindern im jungen Erwachsenenalter kann damit die jährliche Prämienbelastung um über Tausend Franken ansteigen. santésuisse-Direktorin Verena Nold weist die Pläne des Bundesrates entschieden zurück: «Der Bundesrat will mit fadenscheinigen Begründungen die Standardfranchise forcieren. Die happige Prämienerhöhung für höchste Franchisen ist ein Schlag ins Gesicht aller Prämienzahlerinnen und -zahler, die bereit sind, zusätzliche finanzielle Verantwortung zu übernehmen, damit die Gesundheitskosten nicht noch stärker steigen.»
Kostenanpassung der Standardfranchise
In die richtige Richtung geht hingegen die Umsetzung des Auftrages des Parlaments, insbesondere die Standardfranchise der Kostenentwicklung der Krankenversicherung anzupassen. Der Bundesrat will die entsprechende Vorlage bis im Oktober in die Vernehmlassung senden.