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Kostendämpfungspaket 1b
Steiniger Weg für die Prämienzahler
Die Notwendigkeit der Kostendämpfung im Gesundheitswesen war in der heutigen Sitzung des Ständerats unbestritten. In diesem Sinne stimmte der Rat einem Beschwerderecht für Krankenversicherer bei Spitallisten zu. Allerdings ist der Ständerat auf halben Weg stehen geblieben, indem er einem Referenzpreissystem für Generika und den Kostendämpfungsmassnahmen in Tarifverträgen eine Absage erteilt. Letztere solle im Rahmen des Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative der Mitte behandelt werden. Diesem Bekenntnis müssen jetzt Taten folgen.
Per Ende Oktober betrug das Wachstum der Gesundheitskosten 5,6 Prozent. Hält diese Kostensteigerung weiter an, ist mittelfristig mit Prämienerhöhungen zu rechnen. santésuisse und ihre Mitglieder setzen sich vehement dafür ein, dass die Bevölkerung nicht zusätzlich durch höhere Kosten – und damit Prämienerhöhungen – belastet wird. Deshalb kommt der raschen Umsetzung von Kostendämpfungsmassnahmen eine hohe Bedeutung zu. In der Beratung zum Kostendämpfungspaket 1b des Bundesrates bekräftigten diverse Ratsmitglieder die Notwendigkeit solcher Massnahmen. Das ist erfreulich. Mit der Ablehnung des Referenzpreissystems für Generika verpasste es der Ständerat aber, eine einfache und sinnvolle Massnahme zur Kostendämpfung zu unterstützen. Jetzt ist der Bund gefordert, mit anderen Massnahmen die Generikaquote zu erhöhen und die Preise endlich auf europäisches Niveau zu senken.
Tarifpartnerschaftliche Kostensteuerung sinnvoll
Tarifpartner sollen verpflichtet werden, in Tarifverträgen jeweils verbindliche Kostensteuerungsmassnahmen zu integrieren. Der Ständerat erteilte dieser Massnahme eine Absage und verwies auf die im Januar beginnenden Beratungen zum Gegenentwurf zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei. Dieses Bekenntnis muss jetzt umgesetzt werden, damit sich mittelfristig Prämienerhöhungen vermeiden lassen.
Beschwerderecht bei Spitallisten umsetzen
Die Möglichkeit, dass die Versichererverbände sich endlich auch gegen Entscheide der Kantone bezüglich der Spitallisten wehren können, ist zu begrüssen. Diese Möglichkeit ist bis anhin ausschliesslich den Spitälern und Pflegeheimen vorbehalten Deshalb tendieren die Kantone dazu, zu grosszügige Leistungsaufträge zu erteilen, was zu einem Überangebot von Leistungen führt. Da das Angebot die Nachfrage bestimmt, führt das direkt zu höheren Kosten zulasten der Prämien- und Steuerzahler. Die Krankenversicherer tragen einen substanziellen Anteil an der finanziellen Last des stationären Sektors, sie sollen deshalb einen Einfluss auf das Angebot haben. Die neue Möglichkeit behebt die bisherige Asymmetrie und zwingt die Kantone, dem Gebot der Wirtschaftlichkeit vermehrt Beachtung zu geben.