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Stellungnahme von santésuisse zum Entwurf für ein Adressdienstgesetz
Das Adressdienstgesetz (ADG) ermöglicht den Aufbau eines nationalen Adressdienstes, der vor allem den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden dient. santésuisse erachtet es daher hauptsächlich als Aufgabe der Behörden, den Dienst zu entwickeln und zu finanzieren. Der Adressdienst kann in bestimmten Fällen auch für die Sozialversicherungen administrative Erleichterungen bringen. Daher begrüsst santésuisse, dass auch die Krankenversicherer einen klar definierten Zugang haben sollen. Dies ausschliesslich mit dem Ziel, die gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Mit dem Dienst können die heutigen, administrativ aufwendigen Anfragen bei Gemeinden ersetzt werden. Er muss aber weiterhin kostenlos sein.