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Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen
Stossrichtung zur Kostendämpfung stimmt – weitere Massnahmen zugunsten der Prämienzahler sind nötig
santésuisse unterstützt zu grossen Teilen das vom Bundesrat geschnürte erste Massnahmenpaket zur Dämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen. Allerdings sind Anpassungen notwendig, damit das Ziel der Kostendämpfung tatsächlich erreicht werden kann.
Ja zur Zustellung der Rechnungskopie an die Patienten
Mit der Verpflichtung der Leistungserbringer zur Zustellung einer Rechnungskopie an die Patienten wird eine Lücke bei der Rechnungskontrolle geschlossen. Da der Patient bei der Behandlung anwesend war, kann er beurteilen, ob die auf der Rechnung aufgeführten Leistungen effektiv erbracht worden sind. Um ein mögliches weiteres Schlupfloch zu stopfen, fordert santésuisse ausserdem, dass die Rechnungskopie in jedem Fall und unaufgefordert an die Patienten zu schicken ist.
Ja zur effizienten Rechnungskontrolle durch die Krankenversicherer
Dank der Rechnungskontrollen der Krankenversicherer werden jedes Jahr zu Unrecht in Rechnung gestellte Leistungen in der Höhe von über 3 Milliarden Franken entdeckt und die Rechnungen zurückgewiesen. Für eine noch wirksamere Rechnungskontrolle verlangt santésuisse die Möglichkeit von Sanktionsmassnahmen gegen Leistungserbringer, die wiederholt unvollständige oder inkorrekte Rechnungen stellen.
Eine staatliche Rechnungskontrollbehörde, wie sie der Expertenbericht als Option vorsieht, lehnt santésuisse ab. Die Rechnungskontrolle gehört zur Kernaufgabe der Krankenversicherer und sie ist wettbewerbsrelevant. Die Rechnungskontrolle soll grundsätzlich dort erfolgen, wo die Rechnungen auch bezahlt werden.
Ja zur Datenbekanntgabe für die Tarifentwicklung
Für die Entwicklung der ambulanten Arzttarife müssen die entsprechenden Daten der Leistungserbringer vorliegen. santésuisse unterstützt diese Forderung. Bei Weigerung der Datenbekanntgabe sind Sanktionen gegen die entsprechenden Leistungserbringer vorzusehen. Eine weitergehende Datenlieferungspflicht, zum Beispiel an den Bundesrat, ist nicht erforderlich, zumal die Bundesbehörden bereits heute Daten der Leistungserbringer erheben können.
Ja zur Kostensteuerung direkt beim Kostenversursacher
santésuisse begrüsst die Verpflichtung der Tarifpartner zur Kostensteuerung. Dabei sollen sich die konkreten Massnahmen möglichst direkt auf die Verursacher der Kosten auswirken. Das heisst, dass die Ziele und Korrekturmassnahmen in der Regel in kantonalen Tarifverträgen festzulegen sind. In gesamtschweizerischen Verträgen wären dagegen sinnvollerweise ausschliesslich gemeinsame Grundsätze zu bestimmen, beispielsweise der Mechanismus zur Beurteilung der Kostenentwicklung und die Art der Massnahmen.
Ja zum Referenzpreissystem für patentabgelaufene Medikamente
Generika sind in der Schweiz im Vergleich mit dem Ausland im Durchschnitt doppelt so teuer. Zudem ist der Anteil an Generika am Gesamtmarkt mit rund 20 Prozent im europäischen Vergleich sehr tief. Die Berechnungen von santésuisse zeigen, dass mit der Einführung eines Referenzpreissystems ohne jeglichen Qualitätsverlust bei den kassenpflichtigen Medikamenten rund 400 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden können. Referenzpreissysteme werden in mit der Schweiz vergleichbaren Ländern schon seit Jahrzehnten erfolgreich zur Kostendämpfung eingesetzt. Dieses praxistaugliche und kosteneffiziente System ist deshalb zeitnah auch in der Schweiz einzuführen.
Ja zum Beschwerderecht der Krankenversicherer in der Spitalplanung
santésuisse begrüsst, dass die Versichererverbände gegen Entscheide der Kantone bezüglich der Zuteilung von Leistungsaufträgen (Spitalliste, Pflegeheimliste) juristisch vorgehen können sollen. Die neue Möglichkeit zwingt die Kantone, bei ihren Planungsentscheiden dem Gebot der Wirtschaftlichkeit vermehrt Beachtung zu geben. santésuisse schlägt dabei zwei Präzisierungen vor: Einerseits sollen nicht nur Verbände der Versicherer, sondern insbesondere auch die Versicherer selbst zur Beschwerde berechtigt sein, andererseits sollen nicht nur einzelne Entscheide, sondern auch Erlasse der Kantone angefochten werden können. Nur so ist es den Kostenträgern möglich, ihren Teil zur Kostenkontrolle beizutragen. So verpflichtet das KVG die Kantone bei der Versorgungsplanung zum Beispiel nicht kantonal, sondern regional bzw. national zu planen.
Neben der Spital- und Pflegeheimliste besteht auch bei der Spezialitätenliste, die vom BAG erstellt wird, dringlicher Handlungsbedarf. Auch hier fehlt den Versicherern ein Rechtsmittel, um die Verfügungen des BAG und damit die Preise, anfechten zu können. santésuisse fordert daher, dass die Versicherer ebenfalls bei Entscheiden betreffend die Spezialitätenliste zur Beschwerde legitimiert werden.