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Stärkung der Patientenrechte und Haftung der Spitäler sind nötig
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will gegen spitalerworbene Infektionen vorgehen und hat eine entsprechende Strategie entworfen. Aus Sicht von santésuisse sind darin wesentliche Punkte zu wenig berücksichtigt: Nur wenn die Infektionen konsequent und kontinuierlich gemessen werden und die Resultate der Öffentlichkeit transparent zur Verfügung gestellt werden, besteht auf Seiten der Spitäler der Druck zum Erzielen von Verbesserungen. Die Rechte der Patienten, die betroffen sind, müssen verstärkt werden und damit verbunden die Haftung der Spitäler für Infektionen. Dies ist zielführender als allgemeine Regeln und teure Informationskampagnen.
Die Messungen der Infektionen sollten auf den bereits bestehenden Erhebungen des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) aufbauen. Die Daten und Analysen müssen zeitnah und auch für Laien verständlich veröffentlicht werden. Die Patienten haben ein Anrecht auf Transparenz. Damit entsteht zudem ein Druck zum Qualitätswettbewerb unter den Spitälern. Die kantonalen Behörden, die auch unter dem Epidemiegesetz des Bundes die gesundheitspolizeilichen Aufgaben wahrnehmen, sind ebenfalls motiviert, als Eigentümer der Spitäler und als Verantwortliche für die Spitalplanung, die Qualität zu verbessern und die Reduktion der Infektionen zu erreichen.
Institutionelles Risiko- und Qualitätsmanagement erhalten eine höhere Bedeutung, wenn schlechtere Qualität etwas kostet. Die Tarifverträge zwischen Spitälern und Versicherern könnten aufgrund einer guten, kontinuierlichen Datenbasis die Qualität entsprechend berücksichtigen. Gute Qualität würde besser honoriert.
Schutzrechte der Patienten gehören in die Strategie
Die Ausklammerung der Schutzrechte der Patienten im Rahmen der Strategie ist nicht nachvollziehbar, ist doch die Haftung im Falle von nosokomialen Infektionen ein wichtiger Anreiz zu deren Vermeidung. Wesentlich ist, die Beteiligten zu involvieren. Der Bund soll deshalb die Rahmenbedingungen setzen und die Organisation und Umsetzung den Beteiligten überlassen. Hygiene und Prävention sind Teil der Aufgabe jedes Leistungserbringers. Deshalb müssen die erforderlichen Massnahmen von den Spitälern finanziert werden. Auch im Restaurant darf der Gast davon ausgehen, dass er einen sauberen Teller erhält und dafür nicht zusätzlich bezahlen muss. Die Massnahmen dürfen auf keinen Fall über Prämiengelder finanziert werden.
Massnahmen mit Zähnen statt unnötige Bürokratie
santésuisse begrüsst die Anerkennung des wichtigen Problems durch den Bund und dessen Bereitschaft, dagegen vorzugehen. Doch sollten dafür die richtigen, griffigen Massnahmen nach den Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit angewandt werden. Der Aufbau einer unnötigen Bürokratie muss vermieden werden.