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Neuregelung der psychologischen Psychotherapie in der obligatorischen Krankenversicherung
Systemwechsel für psychologische Psychotherapeuten ist zu begrüssen – aber nicht auf Kosten der Qualität und der Prämienzahler
santésuisse unterstützt im Grundsatz den Systemwechsel zum Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Diese sollen ihre Leistungen neu selbstständig über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen können. Eine Anordnungskompetenz für alle Ärztinnen und Ärzte der erweiterten Grundversorgung lehnt santésuisse entschieden ab. Gegen ungerechtfertigte Mengenausweitungen verlangt santésuisse zudem vorgängig festgelegte Massnahmen, damit unnötige Leistungen zulasten der Prämienzahler vermieden werden.
Der Bundesrat will den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen verbessern und sicherstellen. Zugelassene psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollen neu auf ärztliche Anordnung hin und nicht mehr als Angestellte eines Arztes ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung selbstständig erbringen und auf eigene Rechnung abrechnen können. Dafür hat santésuisse Verständnis, sofern sich daraus nicht ungerechtfertigte Mengenausweitungen mit Kostenfolge für die Prämienzahler ergeben.
Keine generelle Anordnungskompetenz für Ärztinnen und Ärzte in der erweiterten Grundversorgung
Im Grundsatz unterstützt santésuisse einen Systemwechsel, lehnt den Vorschlag des Bundesrats in seiner derzeitigen Form aber ab. Der Bundesrat will allen Ärztinnen und Ärzten der erweiterten Grundversorgung – dazu gehören die Fachärzte der Allgemeinen Inneren Medizin, Neurologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin – die generelle Anordnungskompetenz geben. Während die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinderpsychiatrie sowie Fachärzte mit Zusatzausbildung über die nötigen Kompetenzen und Grundkenntnisse verfügen, lehnt santésuisse die generelle Anordnungskompetenz für alle Ärzte der erweiterten Grundversorgung entschieden ab. Andernfalls rechnet santésuisse mit einer Zunahme von medizinisch unbegründeten Behandlungen, was die Prämienzahler ohne Not stark belasten würde. Die Prämienzahlerinnen und -zahler würden mit Kosten konfrontiert, die nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden sollten. Um die Qualität hochzuhalten, fordert santésuisse, dass die anordnenden Ärzte in der erweiterten Grundversorgung eine Weiterbildung für die psychiatrisch-psychotherapeutische Tätigkeit nachweisen.
santésuisse verlangt Massnahmen für den Fall eines übermässigen Kostenanstiegs
Vor allem aber fordert santésuisse Massnahmen, um bei einer übermässigen Mengenausweitung der psychologischen Psychotherapie den entsprechenden Kostenanstieg zu verhindern. Um die Entwicklung der Kosten überwachen und früh genug reagieren zu können, ist ein nationales Kostenmonitoring nötig. Laufen die Kosten aus dem Ruder, müssen Kantone oder Versicherer verpflichtet werden, die Zahl der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen, zu begrenzen. Entweder durch eine konsequente Zulassungssteuerung durch die Kantone oder indem die Versicherer die Möglichkeit erhalten, den Vertragszwang zu lockern.