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02.11.2020

Teilrevision des FINMA-Rundschreibens „Krankenversicherung nach VVG“: Keine Einschränkungen des freien Wettbewerbs im Bereich der Zusatzversicherung

Die FINMA will im Zusatzversicherungswesen neue Regeln einführen und insbesondere die Rabatte von bestehenden Produkten einschränken oder gar unterbinden. santésuisse lehnt diese übermässigen Eingriffe in die Tarifgestaltung in der Zusatzversicherung dezidiert ab. Angesichts der steigenden Regulierung im KVG-Bereich ist es santésuisse ein grosses Anliegen, dass sich der freie Wettbewerb im Bereich der Zusatzversicherung voll entfalten kann.  Viele Rabatte sind historisch gewachsen. Sie basieren auf einem abgegebenen Kundenversprechen. Müssen Rabatte gesenkt oder gar entzogen werden, kann es zu dramatischen Prämienerhöhungen kommen, die besonders langjährige und treue Kunden hart treffen dürften.

Generell dienen Rundschreiben der Rechtsanwendung und dürfen keine rechtssetzenden Bestimmungen enthalten. Mit der Aufnahme einer Gewinnobergrenze bei neuen und bestehenden Versicherungsprodukten erfolgt eine Kompetenzüberschreitung durch die FINMA. Entsprechend fordert santésuisse, die Regelung des bisherigen Rundschreibens beizubehalten.

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