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Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der MWST) und der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV)
santésuisse ist mit der Stossrichtung der Teilrevision des MWSTG und der MWSTV einverstanden. Gemäss der Vorlage soll klargestellt werden, dass Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen von der Steuer ausgenommen werden. Dabei handelt es sich um die Klarstellung des bisherigen Rechts, die dazu dient, die Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu korrigieren. Dies schafft Rechtssicherheit. Die Änderung geht auf die Motion Humbel 19.3892 zurück. santésuisse fordert gleichzeitig, dass die von der ESTV 2017 erfolgte Praxisänderung umgehend aufgehoben wird und die vorherige Praxis bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmung wieder gilt.