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Gegenentwurf zur Pflegeinitiative
Teure Sonderlösung gegen die Interessen der Prämienzahlenden
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das hat auch die Coronakrise gezeigt. Mit seinen Entscheiden beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative öffnet der Nationalrat jetzt aber Tür und Tor für unkontrollierte Mengenausweitungen, ohne damit die künftigen Herausforderung in der Pflege anzupacken. Jetzt ist der Ständerat gefragt, im Interesse der Prämienzahler zu entscheiden.
Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig die Pflege innerhalb der Gesundheitsversorgung ist. Der Hauptfokus in der Pflegepolitik muss aus Sicht von santésuisse daher auf der langfristigen Sicherung und Finanzierung der Pflegeversorgung liegen. Mit dem Gegenentwurf zur Pflegeinitiative will der Nationalrat aber ohne Not einen Sonderstatus für die Pflegefachpersonen schaffen. Pflegende sollen gemäss dem Nationalrat unbegrenzt Leistungen anordnen und gegenüber den Krankenversicherern abrechnen können. Die erweiterte Abrechnungskompetenz der Pflegenden wird zu unkontrollierten Mengenausweitungen zulasten der Prämienzahler führen. Jetzt ist noch in der Herbstsession der Ständerat gefragt, an der Einführung von präzisierenden Vereinbarungen zwischen Pflegenden und Krankenversicherern festzuhalten. Nur so könnten Mengenausweitungen und damit Prämienerhöhungen eingedämmt werden.
Fokus auf zukünftigen Pflegebedarf
In den kommenden Jahren wird die Zahl älterer Menschen zunehmen. Damit wird auch der Bedarf an Pflegeleistungen wachsen. Das wird Mehrkosten in Milliardenhöhe zur Folge haben. Gleichzeitig weist die Schweiz bei internationalen Vergleichen anteilsmässig viele Pflegende aus. Deren Einkommen bewegt sich zudem im guten Schweizer Mittelfeld. Der Fokus der Pflegepolitik muss deshalb auf der langfristigen Sicherung der Versorgung liegen. Dabei muss insbesondere die Finanzierungsfrage gelöst werden. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege wären aber ein genügendes Ausbildungsangebot sowie praktikable Möglichkeiten für den Quer- oder Wiedereinstig in einen Pflegeberuf zentral. Das Parlament ist gut beraten, die langfristige Sicherung der Pflege über Partikularinteressen zu stellen.
Forderungen bereits heute erfüllt
Mit einer Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) den Pflegefachpersonen ab dem 1. Januar 2020 zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Neu dürfen sie ohne schriftliche Zustimmung des behandelnden Arztes den Pflegebedarf von Patientinnen und Patienten selbstständig ermitteln. Damit wären die Forderungen nach zusätzlicher Eigenständigkeit eigentlich bereits heute erfüllt. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Schweizer Pflegenden im internationalen Vergleich gut dastehen: Bei der Zahl von Pflegenden pro tausend Einwohner liegt die Schweiz gemäss einer aktuellen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS) europaweit auf den vordersten Plätzen.