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Umsetzung der Änderung des KVG betreffend die Zulassung von Leistungserbringern geht in die richtige Richtung
santésuisse ist mit der Umsetzung des KVG betreffend die Zulassung von Leistungserbringern grösstenteils einverstanden. Die Vorgaben zu den Zulassungsvoraussetzungen sind aus Sicht von santésuisse praktikabel. Allerdings ist die jeweilige Forderung des Nachweises der Erfüllung der Qualitätsanforderungen oftmals erst im Rahmen der Berufsausübung erfüllbar. Hier stellt sich die Frage, wie diese Bringschuld der Leistungserbringer nach erteilter OKP-Zulassung durch die Kantone eingefordert wird. Um ein formelles Zulassungsverfahren und den Informationsaustausch zwischen den Kantonen sicherzustellen, sieht die Vorlage ein Register für Leistungserbringer im ambulanten Bereich der OKP vor. santésuisse spricht sich für die Variante Registerführung durch einen Dritten aus. Die SASIS AG wäre für diese Aufgabe prädestiniert.
santésuisse unterstützt zudem das Modell zur Bestimmung der Höchstzahlen von Leistungserbringern. Über die Berechnung eines regionalen Versorgungsgrades wird die Angebotskapazität der Leistungserbringer mit dem Bedarf an ärztlichen Leistungen verglichen.