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13.04.2018

Tarifeingriff 2014 des Bundesrats zulasten der Spezialärzte war rechtens

Urteil sorgt für Rechtssicherheit

Die zur Hirslanden-Gruppe gehörende Luzerner Privatklinik St. Anna hat den im Juni 2014 vom Bundesrat genehmigten Eingriff in den ambulanten Arzttarif TARMED zulasten der Spezialärzte als widerrechtlich und nicht anwendbar angefochten. Konkret stellte die Klinik dem Krankenversicherer Assura ambulante Leistungen nach dem alten, höheren Tarif in Rechnung. Ein Vorgehen, das von Assura nicht akzeptiert und in der Folge ein Fall für das Schiedsgericht wurde. Das Schiedsgericht entschied, dass der Krankenversicherer verpflichtet ist, die höhere Rechnung zu bezahlen.

Gegen diesen Entscheid hat Assura beim Bundesgericht Beschwerde erhoben und nun Recht bekommen. Konkret hat das oberste Gericht entschieden, dass der Bundesrat bei der Anpassung der TARMED-Tarifstruktur lineare Kürzungen vornehmen darf. Dabei ist es dem Bundesrat erlaubt, auch politischen Anliegen – in diesem Falle die Förderung der Hausarztmedizin – Rechnung zu tragen.

santésuisse begrüsst diesen Entscheid. Für die Krankenversicherer bedeutet er Rechtssicherheit. Zudem verhindert er zusätzliche Rückforderungskosten seitens der Spitäler. Gewinner des Bundesgerichtsurteils sind somit in jedem Fall die Prämienzahler.

 

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