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Neue Einteilung der Prämienregionen
Vernebelte Kostenwahrheit
santésuisse lehnt die vorgeschlagene Neueinteilung der Prämienregionen ab. Die Vorschläge sind undifferenziert und teilweise willkürlich. Das Resultat ist kein Beitrag für eine kostengerechtere Finanzierung unserer Krankenversicherung. In vielen Fällen würde die Kostenwahrheit vielmehr geschwächt statt gestärkt. santésuisse empfiehlt, diesen Reformvorschlag nicht weiterzuverfolgen.
Die Bevölkerung in vielen, vor allem ländlicheren Gemeinden, bezahlt heute etwas tiefere Krankenkassenprämien, weil sie deutlich tiefere Kosten generiert. Gründe sind die günstigeren Infrastrukturen und das kostenbewusstere Verhalten. Trotzdem weisen diese Gebiete oft eine beachtliche Solidaritätsleistung zu Gunsten der Deckung der Krankheitskosten ihres Kantons auf. Nicht selten wird sogar mehr beigetragen als in eher städtischen Gemeinden mit höheren Prämien. Aus Sicht von santésuisse wäre es deshalb falsch, die Bevölkerung in kostengünstigeren Gemeinden undifferenziert zur Kasse zu bitten.
Kein Mittel gegen den Kostenanstieg
Die Begründung zur Vorlage, das Gesetz fordere in allen Kantonen die Anwendung derselben Kriterien und eine Einteilung nach Bezirken, vermag nicht zu überzeugen: Zum einen verfügen etliche Kantone über gar keine Bezirke, zum anderen müssten konsequenterweise neue Prämienregionen in den drei Kantonen Aargau, Solothurn und Thurgau erwartet werden. Das ist aber nicht der Fall; diese Kantone umfassen wie bisher nur eine Prämienregion. Eine Änderung der Prämienregionen ist zudem kein Mittel, um das Übel der kontinuierlich ansteigenden Gesundheitskosten an der Wurzel zu packen. Um die überflüssigen Leistungen einzudämmen, welche die Prämien unnötig in die Höhe treiben, braucht es wirksame Massnahmen auf Seite der Leistungserbringer.
Zurück an den Absender
Die vorgeschlagenen Änderungen bei den Prämienregionen würden rund 3 Millionen Personen in über 1200 eher ländlicheren Gemeinden pauschal negativ betreffen. Diese Bevölkerung müsste jährlich rund 300 Millionen Franken zusätzlich an Prämiengeldern bezahlen, wohingegen städtische Agglomerationen auf Kosten derjenigen Gemeinden, die deutlich tiefere Gesundheitskosten verursachen, in den Genuss eines Prämiennachlasses kommen.
Der insgesamt staatspolitische Gehalt dieser Vorlage verlangt, dass die Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber zu definieren sind und nicht mit einer Verordnungsänderung des zuständigen Departements. Die Reform mit Prämienregionen auf Bezirksebene darf nicht weiterverfolgt werden.