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08.10.2021

Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung

santésuisse beurteilt die Anpassung des Bundesgesetzes über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge unter technischer Sicht als sinnvoll. Der maximale Versicherungsabzug ist heute deutlich geringer als die tiefsten Prämien. Sachgerechte Abzüge entsprechen der Realität. Auch bei den neuen Abzugssätzen werden die meisten Versicherten den vollen Steuerabzug machen können, sofern ihre Prämie nicht staatlich verbilligt wird. santésuisse fordert aber, dass der Abzug für die überobligatorische Krankenpflegeversicherung (Zusatzversicherung) weiterhin möglich ist. Insbesondere für Personen mit einem kurzfristigen Einkommensrückgang kann der steuerliche Abzug finanziell hilfreich sein. Es ist santésuisse ein Anliegen, zu unterstreichen, dass die grundlegenden Probleme der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen durch die Erhöhung der steuerlichen Abzüge nicht gelöst werden. 

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