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21.10.2021

Vernehmlassung zur Änderung der VO des EDI über die Prämienregionen

Die Notwendigkeit der geplanten Anpassung der maximalen Rabatte in den erwähnten Prämienregionen mit dem Ziel, dass die Rabatte die tatsächlichen Kostenunterschiede widerspiegeln, ist nicht gegeben. Wenn die Kostenunterschiede dies erfordern, liegen die durch die Versicherer gewährten Rabatte bereits heute unter den neuen Maximalrabatten. Die Neuregelung verkompliziert die bereits heute komplexen Rabattregeln zusätzlich, da künftig in jedem Kanton unterschiedliche Maximalrabatte zwischen den Prämien gelten würden. Für die Prämienzahler hat diese neue, zusätzliche Regulierung keinen Mehrnutzen.

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